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Christina John (geb. Kosin) - The Attribution of Torture in the Private Sphere

An Analysis of the Jurisprudence of the European Court of Human Rights and the UN Committee against Torture

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der „Islamische Staat”, Boko Haram und Al-Qaida begehen schwere Menschenrechtsverletzungen. Für ihre Taten können weder die terroristischen Vereinigungen noch ihre Mitglieder vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Verantwortung gezogen werden. Der Gerichtsbarkeit des Menschenrechtsgerichtshofs unterfallen ausschließlich Staaten. Dies ist eine Ausprägung eines zentralen Grundsatzes im Völkerrecht, nach dem Staaten die Hauptsubjekte im Völkerrecht sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Handlungen von nichtstaatlichen Akteuren einem Staat zugerechnet und somit vom EGMR oder anderen internationalen Spruchkörpern geahndet werden.

Das Ziel dieser Studie ist, die Reichweite der staatlichen Verantwortung für Taten von Individuen im Völkerrecht zu bestimmen. Dafür wird eine rechtsvergleichende Untersuchung der Spruchpraxis des EGMR und des UN-Antifolterkomitees zu Verstößen gegen das Folterverbot durch Privatpersonen durchgeführt. Der Gerichtshof ist einer der ersten Institutionen gewesen, die das internationale Folterverbot rechtlich durchgesetzt haben. Das UN-Antifolterkomitee wurde eigens für die Bekämpfung von Folter eingerichtet. Der Untersuchungsgegenstand dieser Studie umfasst Fälle von Kindesmissbrauch, Gewalt in engen sozialen Beziehungen, weibliche Genitalverstümmelung und Ehrenmorde. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Refoulement-Fällen, in denen die Missbrauchsgefahr im Zielstaat von Individuen wie zum Beispiel Clan-Mitgliedern oder terroristischen Vereinigungen ausgeht.

Die Frage nach der Reichweite der Verantwortung eines Entsendestaates in derart gelagerten Fällen ist vor dem Hintergrund der „Migrationskrise“ von 2015 und damit verbundenen Abschiebungen und Zurückweisungen umso bedeutender. Im Rahmen der Analyse werden auch die Konzepte der Schutzpflicht und der Sorgfaltspflicht untersucht. Die Autorin setzt sich mit einer aktuellen Thematik auseinander, die von besonderem Interesse für…

Schlagworte

Folter, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, UN-Antifolterausschuss, UN-Antifolterkonvention UNCAT, Schutzpflicht, Sorgfaltspflicht, Asylsuchende, Rechtswissenschaft, Art. 3 EGMR, Misshandlungen durch Privatpersonen, Verbot der Zurückweisung, Zurechnung, Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Migrationskrise, Flüchtlinge, Völkerrecht, Schutzsuchende

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    169

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