Andreas S. Kolb - The Responsibility to Protect in International Law

Rights and Obligations to Save Humans from Mass Murder and Ethnic Cleansing in Light of State Practice and Ethical Considerations

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Über das Buch

- in englischer Sprache -

Auszeichnung

Ausgezeichnet mit dem LL.M. Thesis Prize 2007


Zum Inhalt

Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P/RtoP) wurde Ende 2001 von der International Commission on Intervention and State Sovereignty (ICISS) vorgestellt und hat seither zunehmend den politischen und akademischen Diskurs geprägt. Sein Ursprung liegt in dem Bestreben, die stark polarisierte Debatte über die Zulässigkeit sogenannter „humanitärer Interventionen“, d.h. militärischer Einsätze zum Schutze der Zivilbevölkerung eines fremden Staates ohne Zustimmung der betroffenen Regierung, auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Formulierung einer Schutzverantwortung war der Versuch, die bestehenden rechtlichen und politischen Konflikte zu entschärfen und den erforderlichen Konsens für die effektive Verhinderung eines massenweisen Verlustes von Menschenleben sowie ethnischer Säuberungen zu schaffen. Aktuell erlangt die Thematik in der Diskussion über die NATO-Militäreinsätze gegen das libysche Regime sowie vor dem Hintergrund des sich zuspitzenden Konflikts in der Elfenbeinküste wieder besondere Bedeutung.

„The Responsibility to Protect in International Law: Rights and Obligations to Save Humans from Mass Murder and Ethnic Cleansing in Light of State Practice and Ethical Considerations“ zeichnet die Entstehung des Konzeptes der Schutzverantwortung sowie seine Entwicklung im Laufe der letzten zehn Jahre nach und erörtert die Frage, inwiefern einzelne Komponenten inzwischen zu verbindlichem Völkerrecht erstarkt sind. Im Einzelnen wird untersucht, ob Staaten, womöglich gar als Vorbedingung ihrer Souveränität, zum Schutze der eigenen Bevölkerung verpflichtet sind, ob Drittstaaten mit oder sogar ohne UN-Mandat militärisch intervenieren dürfen, wenn die Regierung eines Staates ihrer primären Schutzverantwortung nicht nachkommt, ob sich aus dem Gedanken der R2P bereits eine Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft zu einem solchen Einschreiten entwickelt hat, und ob das Völkerrecht Kriterien für humanitäre Interventionen…

Schlagworte

Völkerrecht, Schutzverantwortung, Völkermord, Ethnische Säuberungen, Vereinte Nationen, VN-Weltgipfel 2005, Staatliche Souveränität, Rechtsquellenlehre, Humanitäre Intervention, International Commission on Intervention and state Sovereignty, ICISS, Recht und Ethik, Responsibility to Protect, UN World Summit 2005, Rechtswissenschaft, Sovereignty, UN, Ethik

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