Stephan M. Ebner - Unternehmensbezogener Geheimnisschutz im internationalen Steuerverfahren

Zur Frage der Modifikation deutscher Rechtsstaatsstandards im zwischenstaatlichen steuerlichen Informationsaustausch

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Über das Buch

Zum Inhalt

Nach seiner Grundkonzeption soll der steuerliche Auskunftsverkehr den Finanzbehörden weltweit eine gleichmäßige Besteuerung unter Wahrung der maßgeblichen Steuergesetze sichern. Dabei dürfen Steuerinformationen seitens der deutschen Verwaltung anerkanntermaßen nur dann in das Ausland übermittelt werden, wenn dadurch insbesondere keine grundgesetzlich geschützten Rechtspositionen verletzt werden. Die Finanzverwaltung stellt sich auf den Standpunkt, dass es ihr die gegenwärtige Rechtslage auch vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ermögliche, in nahezu allen Fällen Informationen in verfassungskonformer Art und Weise in das Ausland zu übermitteln. Nur bei berechtigten Zweifeln würden die deutschen Behörden von sich aus Steuerdaten nicht mit dem Ausland austauschen.

Der Verfasser kritisiert diese von der Finanzverwaltung kommunizierte weitgehende „Verharmlosung“ der bisherigen Auskunftspraxis. Er stellt klar, dass deutsche Behörden nach der Datenübermittlung in das Ausland grundsätzlich keinen Einfluss mehr auf eine grundrechtskonforme Nutzung der Informationen haben. Schon deshalb kann die deutsche Finanzverwaltung nicht garantieren, dass durch den Datenaustausch keine Verletzung von Grundrechten der betroffenen Unternehmer eintreten könnte. Zur Verbesserung der Situation schlägt der Autor die Anwendung eines im Zuge der Untersuchung entwickelten „Concept of Trust“ in Kombination mit der Errichtung einer internationalen Steuerbehörde zwischen den USA, Großbritannien und Deutschland vor.

Im Rahmen dieser Untersuchung konnten Richter und Praktiker – beispielsweise aus dem 2. Senat des Finanzgerichts Köln, der Wirtschaftskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und dem Bundeszentralamt für Steuern – befragt werden. Aus Anlass seines Promotionsprojektes hatte sich der Verfasser ferner für die Visiting Researcher-Programme an der Saint Louis University School of Law in den USA…

Schlagworte

Wirtschafts- und Handelsrecht, US/UK-Tax, Art. 26 OECD-MA, TIEA, Internationales Steuergeheimnis, FATCA, AIA, Common Reporting Standard, Competent Authority Agreement, AEOI, US Finanzintermediär-System, Exchange of Information, Unternehmensbezogener Steuergeheimnisschutz, Staatsrecht, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Geheimnisschutz, Steuerverfahren, Datenaustausch, OECD

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