Corinne Klapper - Unterstützung des Betriebsrats durch in- und externen Sachverstand
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Über das Buch
Zum Inhalt
Der Einsatz von Gutachtern, Sachverständigen und Beratern ist inzwischen zum gängigen Instrument der Problemlösung in Wirtschaft und Politik geworden. Auch der Betriebsrat hat im Rahmen der §§ 80 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 und 111 S. 2 BetrVG die Möglichkeit, sich bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben durch sachkundige Arbeitnehmer, Sachverständige oder Berater unterstützen zu lassen. Obwohl das Betriebsratsamt ein Laienamt ist, kann der Betriebsrat so etwaige Kenntnisdefizite gegenüber dem Arbeitgeber ausgleichen, damit die Betriebsparteien „auf Augenhöhe“ miteinander verhandeln können. Diesen Vorteilen des Betriebsrats steht eine Reihe gravierender Nachteile des Arbeitgebers gegenüber: Er muss die oft hohen Kosten des Einsatzes von Sachverständigen etc. tragen. Weiter kann der Einsatz in- oder externen Sachverstands durch den Betriebsrat bzw. ein Streit der Betriebsparteien über dessen Berechtigung die Umsetzung geplanter Arbeitgebermaßnahmen erheblich verzögern. Dieser drohende zeitliche Verzug gibt dem Betriebsrat ein Druckmittel an die Hand, dem Arbeitgeber inhaltliche Zugeständnisse abzuringen.
Im Bewusstsein dieser Nachteile für den Arbeitgeber hat die Rechtsprechung – gegen heftigen Widerstand aus Teilen der Literatur - den Anspruch auf die Hinzuziehung von Sachverständigen strengen, weit über den Gesetzeswortlaut hinausgehenden formellen und materiellen Voraussetzungen unterworfen. Hinsichtlich der erst im Jahr 2001 in das Gesetz aufgenommenen Alternativen der Hinzuziehung sachkundiger Arbeitnehmer und von Beratern bestehen noch zahlreiche ungelöste Rechtsfragen. Die Verfasserin stellt detailliert die Voraussetzungen und Folgen der jeweiligen Ansprüche des Betriebsrats dar. Die dazu bestehenden Streitigkeiten und Probleme werden untersucht und bewertet sowie mögliche Lösungen aufgezeigt. [...]
Schlagworte
Sachverständiger, Sachkundiger Arbeitnehmer, Betriebsrat, Rechtsanwalt, Erforderlichkeit, Betriebsänderung, Beratung, Arbeitsrecht, Rechtswissenschaft
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