Danny Hochheim - Versorgungsausgleich und IPR
Der Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung vor und nach dem Beitritt Polens zur EU
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Zum Inhalt
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem für die Rechtspraxis bedeutenden und komplizierten Problem des Versorgungsausgleichs in Fällen mit Berührungen zum Ausland. Nicht selten werden Ehen unter Beteiligung von Ausländern geschlossen, in Deutschland gelebt und zum Teil auch hier geschieden. Die im Verlauf der Ehe vor allem gegenüber öffentlich-rechtlichen Trägern (in der gesetzlichen Rentenversicherung) und häufig in verschiedenen Staaten erworbenen Versorgungs- anwartschaften müssen nach erfolgter Scheidung gegebenenfalls ausgeglichen werden. Dass dies vor allem auch im Verhältnis zu Polen gilt, zeigt eine aktuelle Befragung, die der Verfasser bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Bundesknappschaft durchgeführt und seiner Arbeit zugrunde gelegt hat. Im deutsch-polnischen Verhältnis treffen zudem bilaterale Abkommen (DPEA, DPSVA 1975, DPSVA 1990, SVA DDR-Polen), zukünftig die relevanten VO der EG (VO (EWG) 1408/71, VO (EWG 574/72)), das innerstaatliche Sozialversicherungsrecht, das Kollisionsrecht und die komplizierte materiellrechtliche Regelung des Versorgungsausgleichs aufeinander.
Der Verfasser bereitet alle wesentlichen Aspekte eines Versorgungs- ausgleichs mit Berührungen zum Ausland (Polen) aus wissenschaftlicher Sicht systematisch und umfassend auf. Er analysiert die vor und nach dem Beitritt Polens zur EU einschlägigen Bestimmungen in ihrer Bedeutung und Wirkung auf das deutsche IPR (Art. 17 Abs. 3 EGBGB) und das deutsche materielle Recht (§§ 1587 ff. BGB, VAHRG). Im Mittelpunkt steht die Frage der Zuordnung der erworbenen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten zum deutschen und/oder polnischen Sozialversicherungssystem sowie deren Folgen. Schwerpunkte innerhalb der Darstellung zum Kollisionsrecht (Art. 17 Abs. 3 EGBGB) sind die Fragen, wann eine inländische Versorgungsanwartschaft im Sinne des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EGBGB gegeben und wie die Billigkeitsklausel des Art. 17 Abs. 3 Satz 2 a. E. EGBGB zu verstehen…
Schlagworte
Internationales Privatrecht, Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungsposition, Sozialversicherungsabkommen, Entsendeabkommen, Internationale Zuständigkeit, Versicherungszeiten, Kollisionsrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht
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ISSN1613-0987
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Band4
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