Annette Staschewski - Vertragsarztzulassung und Besteuerung

Steuerfolgen der „Übertragung“ bei Einzelpraxen und Medizinischen Versorgungszentren

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Über das Buch

Zum Inhalt

Geht eine eingeführte Arztpraxis auf einen Nachfolger über, fließt regelmäßig Geld für die übertragenen Wirtschaftsgüter der Praxis. Für den Erwerber stellen die Zahlungen einkommensteuerliche Anschaffungskosten dar. Soweit diese auf abnutzbare Wirtschaftsgüter entfallen, sind diese gewinnmindernd auf die (betriebsgewöhnliche) Nutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts zu verteilen. Problematisch und höchst?richterlich noch nicht geklärt ist die Frage, wie die auf eine „übertragene“ Vertragsarztzulassung entfallenden Zahlungen einkommensteuerlich beim Erwerber zu behandeln sind. Derzeit stehen sich die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, das die Vertragsarztzulassung als eigenständiges nichtabnutzbares Wirtschaftsgut begreift, sowie die des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, wonach die vertragsärztliche Zulassung ein unselbständiger Bestandteil des Wirtschaftsguts „Praxiswert“ ist, gegenüber. Die Praxis schwankt zwischen den Polen dieser beiden Entscheidungen. Die Finanzverwaltung hat jüngst eine restriktive Position eingenommen, die seitens der Beratungspraxis – erwartungsgemäß – auf Kritik gestoßen ist.

Die Autorin stellt sich der Aufgabe, die noch ungeklärte einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Zahlungen für eine Vertragsarztzulassung aufzuklären. Die eigentliche Streitfrage der Arbeit liegt darin, wie Aufwendungen für die Kassenzulassung im System der periodischen Einkommensteuer zu bewerten sind. Dies führt zu dem seit jeher umstrittenen Grundbegriff des Wirtschaftsguts, dem die Verfasserin zunächst auf den Grund geht. Schließlich lassen sich Präjudizien für vergleichbare immaterielle Wirtschaftsgüter wie der Güterfernverkehrsgenehmigung, dem Apothekenbetriebsrecht, der Arzneimittelzulassung sowie dem Zuckerrübenlieferrecht gewinnen. Ausgehend davon beschäftigt sich die Autorin mit der Frage, wie Aufwendungen für die Zulassung im Falle ihres isolierten „Erwerbs“ und bei einer Gesamtpraxisübernahme zu qualifizieren…

Schlagworte

Vertragsarztzulassung, Wirtschaftsgut, Immaterielles, Praxiswert, Praxisübernahme, Wertbildender Faktor, Abschreibung, Konzessionshandel, Bewertung, Teilwertbeschreibung, Besteuerung, Selbständige Bewertungsfähigkeit, Rechtswissenschaft

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