Nicole Weinert - Vorbereitungsdelikte und tätige Reue
Eine Untersuchung zur Notwendigkeit der Einführung tätiger Reue am Beispiel des Versicherungsmissbrauchs
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Zum Inhalt
Die Untersuchung über Vorbereitungsdelikte und tätige Reue wird am Beispiel des Tatbestandes des Versicherungsmissbrauches (§ 265 StGB) geführt. Der damit gewählte Ausgangspunkt ist eine Norm, die seit ihrer Einführung mit dem Sechsten Strafrechtsreformgesetzt wiederholt bestritten worden ist und die damit auch insoweit an die Stelle des zuvor geltenden Versicherungsbetruges (§ 265 a. F. StGB) tritt.
Die Vorbereitungsdelikte bilden unter den abstrakten Gefährdungsdelikten, die generell dem Verdacht ausgesetzt sind, mit dem Schuldprinzip nicht ohne weiteres vereinbar zu sein, die problematischste Subkategorie. Der Täter eines Vorbereitungsdeliktes bewegt sich, unter rein objektiver Betrachtung, völlig in den Bahnen alltäglichen und strafrechtlich irrelevanten Verhaltens. Das strafrechtliche Unrecht liegt ausschließlich in der Zielsetzung des Täters, sich oder einem Dritten die Möglichkeit zu schaffen, zu einem späteren Zeitpunkt auch objektiv aus dem Bereich strafrechtlich irrelevanten Verhaltens herauszutreten und ein – weiteres – Delikt zu verwirklichen. So kann bereits die Hingabe eines versicherten Fotoapparates an einen Dritten die Qualität eines Versicherungsmissbrauches gewinnen, wenn der Täter diesen in der Absicht hingibt, diesen Fotoapparat später seiner Versicherung als gestohlen zu melden.
Bereits hieran zeigt sich, dass die Gefahr der praktischen Nutzlosigkeit solcher Delikte, denen es wegen ihrer Begehung durch alltägliche Verhaltensweisen regelmäßig an der Möglichkeit zum Nachweis der Straftat fehlt. Außerdem ergeben sich, rechtlich relevantere, Probleme dadurch, dass die Vorbereitungsdelikte kaum mit dem elementaren strafrechtlichen Zurechnungsprinzipien vereinbar sind. Wegen des notwendigen Rückgriffes auf rein subjektive Kriterien wiegt der Vorwurf eines durch Vorbereitungsdelikte etablierten Gesinnungsstrafrechtes schwer.
Nach ihrer äußeren Form sind die Vorbereitungsdelikte zudem ihrerseits Delikte,…
Schlagworte
Strafrecht, Vorbereitungsdelikte, Abstrakte Gefährdungsdelikte, Versicherungsmissbrauch, Tätige Reue, Versicherungswirtschaft, Rechtswissenschaft
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