Johannes Beimesche - Zahlungspflichten aus Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt
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Über das Buch
Zum Inhalt
Im Jahr 2000 hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) die ihr noch verbliebenen Aufgaben an externe Geschäftsbesorger ausgegliedert. Ihre Aufgabe beschränkt sich seither im Wesentlichen auf die Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen und wird von dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat wahrgenommen.
Damit ist die Ära einer selbständigen Anstalt zur Privatisierung des volkseigenen Vermögens der DDR faktisch zu Ende gegangen.
Elf Jahre nach Gründung der Treuhandanstalt durch die Volkskammer der DDR am 01. März 1990 und etwa sieben Jahre nach Abschluß der wesentlichen Privatisierungstätigkeit zum 31. Dezember 1994 liegen erste höchstrichterliche Entscheidungen zu den von der Treuhandanstalt/BvS initiierten (91.042) Privatisierungsverträgen vor, die eine generalisierende rechtliche Analyse der Verträge in der vorliegenden Form nahelegen.
Gegenstand der Arbeit Beimesches ist die Untersuchung der Wirksamkeit insbesondere solcher Klauseln, die den Vertragspartnern der Treuhandanstalt/BvS Zahlungspflichten auferlegten und die es der Treuhandanstalt ermöglichen, ihren gesetzlichen Umstrukturierungsauftrag in die Vertragsgestaltung mit ein zu beziehen. Von diesen Klauseln haben insbesondere Vertragsstrafe- und Nachbewertungsklauseln in Rechtsprechung und Literatur einigen Bekanntheitsgrad erlangt.
Tatsächlicher und gleichsam "rechtshistorischer" Hintergrund der Untersuchung sind die Privatisierungspraxis der Treuhandanstalt/BvS und die von ihren Vertragspartnern oftmals geforderten Nachverhandlungen über die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen; sofern hier keine Einigung erzielt werden konnte, mündeten die Verhandlungen nicht selten in Gerichtsprozesse.
Eine Bewertung der von der Treuhandanstalt geleisteten Arbeit in betriebs- und volkswirtschaftlicher Hinsicht erfolgt hingegen nicht. Hierfür dürfte es angesichts des andauernden Umstrukturierungsprozesses in den neuen Bundesländern noch…
Schlagworte
Treuhand, Treuhandanstalt, Privatisierung, Privatisierungsverträge, Zahlungspflichten, Gesetzliche Aufträge, Privatrechtliche Zuordnung, §134 BGB, §242 BGB, §9 AGBG, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft
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