Alexander Schlee - Zumutbarkeit bei Vorsatz-, Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Studie von Reinhard Frank „Über den Aufbau des Schuldbegriffs“ aus dem Jahr 1907 bildet die Grundlage einer noch heute anhaltenden Diskussion über einen übergesetzlichen Entschuldigungsgrund der Unzumutbarkeit. Während sich bei den Vorsatzdelikten ein Schuldausschließungsgrund der Unzumutbarkeit bislang nicht durchzusetzen vermochte, hat diese Figur bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten allgemeine Anerkennung gefunden. Dabei sind aber nach wie vor die Reichweite sowie die genaue Einordnung der Unzumutbarkeit umstritten. Das dieser Studie zugrunde liegende Ziel besteht darin, die Bedeutung und den Inhalt des Zumutbarkeitsbegriffs im deutschen Strafrecht zu konkretisieren. In Abhängigkeit der Deliktskategorie wird untersucht, unter welchen Umständen ein normgemäßes Verhalten unzumutbar ist und welche Konsequenzen sich daraus für den Täter ergeben.
Im Bereich der Vorsatzdelikte spielt die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens nach heute vorherrschender Lehre keine eigenständige Rolle. Der Gedanke der Zumutbarkeit lässt sich anhand einiger Schulbeispiele darstellen, die zum Teil mit der heutigen Regelung des § 35 StGB übereinstimmen. Zur Erklärung des entschuldigenden Notstandes ist eine verfassungsrechtliche Grundlage heranzuziehen, denn die Vorgaben des Grundgesetzes hat der Gesetzgeber für strafrechtliche Regelungen zu berücksichtigen. Die Abwehr- bzw. Schutzfunktionen der Grundrechte begründen Kriminalisierungsverbote bzw. -gebote, die den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung, insbesondere des § 35 StGB, binden. Der Gesetzgeber muss aufgrund dessen die Tötung Dritter zur Rettung des eigenen Lebens grundsätzlich mit Strafe bedrohen, um seiner Schutzpflicht nachzukommen. Aus der Sicht des Täters ist jedoch hiervon eine Gegenausnahme zu machen, nach der eine Sanktionierung des Täters ausbleiben muss, wenn diese sonst zur Selbstaufgabe zwingt. Das (grundsätzliche) Bestrafen-Müssen findet seine Grenze im (speziellen) Nicht-Bestrafen-Dürfen. Die…
Schlagworte
Zumutbarkeit, Übergesetzliche Entschuldigung, Notstand, Vorsatzdelikte, Unterlassungsdelikte, Fahrlässigkeitsdelikte, Schuld, Euthanasie, Strafrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band162
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