Frank Lüthe - Zur Strafbarkeit eigenmächtiger Leichenteilentnahmen durch Ärzte gemäß § 168 Abs. 1, 1. Alternative StGB
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Über das Buch
Zum Inhalt
Seit jeher beschäftigt den Menschen der Gedanke, daß er nach seinem Tod nicht mehr Herr über seinen Leib ist.
Der Tod des Menschen stellt den Gesetzgeber - und mit ihm den Juristen - vor schwierige Aufgaben. Es sind Entscheidungen zu treffen und Wertungen zu fällen, die in die Grenzbereiche der Medizin, der Philosophie und der Religion führen. Die Frage, was mit einem nach dem Tod passiert und die Vorstellung, den eigenen Körper nicht mehr vor ungewollten Behandlungen schützen zu können, kann das Lebensgefühl beeinträchtigen.
Der medizinische Fortschritt brachte es mit sich, daß vielfältige Interessen an den Körpern von Verstorbenen bzw. an Teilen derselben entstanden. Die häufig innerhalb der medizinischen Wissenschaft vertretene Anschauung, daß der Tod des Einzelnen dem Ganzen dienen solle, steht den Vorstellungen der Angehörigen von Verstorbenen, deren Interesse oftmals die unangetastete Bestattung ist, diametral gegenüber.
Der Autor widmet sich der Frage, ob die eigenmächtige Entnahme von Teilen des Leichnams durch die in der Klinik beschäftigten Ärzte eine Wegnahme aus dem Gewahrsam der Angehörigen als Totenfürsorgeberechtigten darstellt und damit eine Strafbarkeit nach § 168 Abs. 1, 1. Alt. StGB gegeben ist.
Um den über diese Frage herrschenden Streit entscheiden zu können, versucht er Erkenntnisse zu nutzen, die bei der Untersuchung des Gewahrsamsbegriffes der Eigentumsdelikte gewonnen wurden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit bildet der Inhalt des Totenfürsorgerechts. Nicht zuletzt handelt die Arbeit von dem aus der Menschenwürde entwickelten postmortalen Selbstbestimmungsrecht und dessen Schutz. [...]
Schlagworte
Leichenteilentnahme, Strafrecht, Transplantation, Sektion, Totenfürsorge, Postmortales Selbstbestimmungsrecht, Pietät, Totenruhe, Rechtswissenschaft, Transplantat
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band2
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