Sandra Michaela Bulling - Die zivilrechtliche Erwachsenenfürsorge des 19. Jahrhunderts

Eine historische Untersuchung zu den Vorläufern des heutigen Betreuungsrechts

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Über das Buch

Rezension

„[...] Insgesamt liegt mit den Untersuchungen Bullings eine zuverlässige Darstellung zum Recht der Erwachsenenfürsorge in den letzten zwei Jahrhunderten vor, deren Reform im Verlauf des 20. Jahrhunderts immer wichtiger geworden war.“

– Werner Schubert in: Zeitschrift integrativer europäischer Rechtsgeschichte, ZIER 3 (2013) 59

Zum Inhalt

Im Jahre 1992 wurde die Gesetzesänderung bezüglich der Fürsorge über Erwachsene als Reform des Jahrhunderts gefeiert. Die neue Konzeption der Erwachsenenfürsorge brach mit der jahrhundertelangen Tradition, die den Betroffenen als Gefahr für sich, für Dritte und auch für den Rechtsverkehr und ihn als Objekt der staatlichen Fürsorge angesehen hatte und nicht als das, was er war, nämlich ein Träger von Grundrechten, der Hilfe nötig hatte und einen Freiheitsanspruch gegen ungewollte staatliche Fürsorge.

Man erkannte, dass das in seinen Strukturen und seinen wesentlichen Inhalten aus dem 19. Jahrhundert stammende Entmündigungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht einer grundrechtlichen Prüfung in Hinblick auf das Recht auf Menschenwürde aus Art. 1 nicht standhalten konnte. Als nötig erachtet wurde ein flexibles System, das die verbleibende Selbstbestimmungsfähigkeit achten, aber dem Betroffenen auch die dringend notwendige Unterstützung geben würde.

Die früheren Vorschriften über die Entmündigung und Vormundschaft Volljähriger sowie über die Gebrechlichkeitspflegschaft wurden infolgedessen aufgehoben und in den §§ 1896 ff. BGB die Betreuung normiert.

Heute, 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des Betreuungsrechts, hat das Thema der Fürsorge über einen volljährigen Menschen nichts an seiner Brisanz eingebüßt, das Spannungsverhältnis zwischen staatlicher Fürsorge und Entrechtung prägt die Gegenwart des Rechts der Fürsorge für Volljährige.

Momentan sind etwa 1,3 Millionen Bürger in Deutschland auf eine Betreuung angewiesen. Die Zahl der Betreuungen steigt bereits seit Jahren stetig an. Der Kreis der Volljährigen, die einer Fürsorge bedürfen, verdient daher unbedingt insgesamt mehr Beachtung. Diese große und zunehmende gesellschaftliche Bedeutung des Umgangs mit alten und pflegebedürftigen Menschen ist offenkundig und in öffentlichen und fachlichen Diskussionen ständig präsent.

Doch wie sah dies früher aus? Gab es eine…

Schlagworte

Familienrecht, Zivilrechtliche Rechtsfürsorge, Erwachsenenvormundschaft, Entmündigung, Geisteskrankheit, Selbstbestimmungsrecht, Preußische Vormundschaftsverordnung, Betreuung, Rheinisches Recht, Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis, 19. Jahrhundert, Staatliche Fürsorge

  • Fachdisziplin
    Rechtsmethodik, Rechtsphilosophie & Rechtsgeschichte
  • Schriftenreihe
    Rechtsgeschichtliche Studien
  • ISSN
    1617-9919
  • Band
    58

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