Thomas Müller - Der Werkerfolg im Spannungsfeld zwischen Mängelhaftung, Hinweispflichten und Vergütung beim Bauwerkvertrag
Unter besonderer Berücksichtigung des § 13 Abs. 1 und 3 VOB/B
Lieferung & Versand
Für diesen Artikel wurde keine geeignete Versandart ermittelt. Bitte melden Sie sich bei uns.
- Zahlungsarten:
Über das Buch
Zum Inhalt
Der Begriff des Werkerfolgs beim Bauvertrag ist mit der Blockheizkraftwerk-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2007 in die aktuelle Diskussion geraten. Anlässlich eines Fragebogens zum privaten Baurecht des Bundesjustizministeriums empfiehlt der Baugerichtstags, § 633 Abs. 2 BGB redaktionell an die Funktionalitätsrechtsprechung des BGH anzupassen.
Der Verfasser untersucht die Fragestellungen, bei denen der Werkerfolg eine zentrale Rolle spielt: Die Gewährleistung des Werkunternehmers, die Vergütungspflicht des Bestellers für Mehrleistungen des Werkunternehmers und die haftungsbewehrte Hinweispflicht des Werkunternehmers. Er sucht nach einer gemeinsamen Kennzeichnung des Begriffs, um so wertkonsistente Ergebnisse bei den relevanten Einzelfragen zu erzielen.
Seine Bestandsaufnahme ergibt ein Auseinanderfallen der Erfolgsbegriffe, je nach gewährleistungsrechtlicher oder vergütungsrechtlicher Sichtweise. Darum schlägt der Verfasser einen eigenen Lösungsweg ein, in dessen Mittelpunkt eine stringente und gut nachvollziehbare Auseinandersetzung mit § 633 BGB steht.
Schwerpunkt der Erörterung ist die Frage, welche rechtlichen Konsequenzen es hat, wenn der Besteller durch verschiedene Vorgaben im Sinne von § 13 Abs. 3 VOB/B Einfluss auf die zu erbringende Werkleistung nimmt, die bei fachgerechter Ausführung zu einem funktionsuntauglichem Werk führen. Dieser Punkt ist in der Baupraxis besonders wichtig und zieht sich wie ein roter Faden durch das Buch.
Der Verfasser setzt sich konsequent mit den Prüfungs- und Hinweispflichten auseinander. Er arbeitet heraus, dass sich bei einseitigen Bestellervorgaben eine Haftung des Unternehmers nur aus dem Allgemeinen Schuldrecht ergibt. Dies führe nicht zu einer Schlechterstellung des Bestellers, sondern zu einer Andersstellung, die aufgrund der Erwägungen der Schuldrechtsmodernisierung einleuchtend ist.
Die Erörterungen begleiten Fallbeispiele, so dass die Ausführungen für…
Schlagworte
Privates Baurecht, Werkerfolg, Werkvertrag, Bauvertrag, Mängelhaftung, Prüfungspflicht, Hinweispflicht, § 13 VOB, Funktionalität, Stufenverhältnis, Beschaffenheitsvereinbarung, Verwendung, Erfolgshaftung
-
FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
-
SchriftenreiheSchriften zum Bau- und Vergaberecht
-
ISSN1866-8976
-
Band23
Lieferzeit
Zahlungsarten
Sie können via Paypal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse bezahlen. Firmenkunden können auf Rechnung kaufen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.
Paket-Versand
Einige Artikel werden aufgrund ihrer Größe, Menge und/oder ihres Gewichtes als Paket versendet.
Verzögerungen
Sollten einige Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die versprochene Lieferzeit verzögern, werden Sie per E-Mail von uns darüber informiert.
Logistikpartner
Die bestellten Artikel werden von uns schnellstmöglich verpackt und unserem Logistikpartner versandfertig übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir auf Verzögerungen, die von unserem Logistikpartner verursacht sind, keinen Einfluss haben.
Sendungsverfolgung
Anhand Ihrer Paket-Identnummer/Sendungsnummer können Sie jederzeit den aktuellen Sendungsstatus Ihres Paketes erfahren. Weitere Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten Sie in Ihrer Lieferbestätigung per eMail.
Kontakt
Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 040 398880 0 sowie per E-Mail unter shop@verlagdrkovac.de.