Franziska Trottmann - Sozietätsspezifisches Berufsrecht – Vorschläge zur Neuordnung des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

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Über das Buch

Rezension

„[...] bedeutendes Verdienst der Arbeit ist [...], dem allgemeinen Lamento über die Reformbedürftigkeit des Sozietätsrechts mit einem konkreten Reformvorschlag zu begegnen, der als Diskussionsgrundlage dienen kann. Wünschenswert wäre es daher, wenn diese Vorschläge nicht in einer Dissertationsschriftenreihe "verschwinden", sondern breitere Wahrnehmung erfahren würden. [...]“

– Matthias Kilian in: Anwaltsblatt, Bücherschau, AnwBl 5/2018

Zum Inhalt

Berufliche Zusammenschlüsse von Anwälten sind heute, anders als früher, eine gängige Erscheinung auf dem Rechtsberatungsmarkt. Solche reichen von Zusammenschlüssen einiger weniger Anwälte an einem Kanzleistandort bis hin zu Großkanzleien mit mehreren hundert oder tausend Anwälten an Kanzleistandorten weltweit. Aber auch eine andere Veränderung auf dem Anwaltsmarkt spielt für die Bearbeitung eine Rolle. Die BGB-Gesellschaft als „klassische“ Gesellschaftsform anwaltlicher Zusammenschlüsse ist aufgrund vielfältiger Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung inzwischen nicht mehr die einzige, Anwälten zur Verfügung stehende Gesellschaftsform. Vielmehr konkurriert diese heute mit der neu eingeführten Partnerschaftsgesellschaft (PartG) samt ihrer haftungsbeschränkten Variante, der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartmbB) sowie mit Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG). Auch die Bedeutung ausländischer Gesellschaftsformen, die den deutschen Markt immer weiter erobern, ist nicht zu unterschätzen. Genannt sei hier allen voran die Limited Liability Partnership (LLP), eine englische Gesellschaftsform, derer sich vor allem international agierende Großkanzleien häufig bedienen.

Die Möglichkeiten für Rechtsanwälte, sich zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenzuschließen, haben sich somit in vielerlei Hinsicht erweitert. Dieser Realität des Rechtsberatungsmarktes werden die Bundesrechtsanwaltsordnung und die Berufsordnung der Rechtsanwälte schon lange nicht mehr gerecht. Anknüpfungspunkt und alleiniger Regelungsgegenstand des Berufsrechts ist, bis auf wenige Ausnahmen, der Einzelanwalt, nicht dagegen die Berufsausübungsgesellschaft als solche. Viele relevante Sachverhalte, insbesondere Berufspflichtverletzungen, kann das derzeitige Berufsrecht daher nicht mehr sachgerecht erfassen, sodass dringender Änderungsbedarf und die Notwendigkeit einer umfassenden Reform…

Schlagworte

Berufsausübungsgesellschaft, Sozietät, Berufspflichten, Compliance Officer, Anwaltliches Gesellschaftsrecht, Freie Berufe, Verbandsstrafrecht, Berufsrecht, BRAO, BORA, Limited Liability Partnership, Compliance

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Berufsrecht
  • ISSN
    2193-8776
  • Band
    7

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