Tobias Eickmann - Die zivilrechtliche Haftung beim Betrieb von Pistenraupen und die Eigenverantwortlichkeit des Wintersportlers

Vergleich der Rechtslage in Deutschland und Österreich

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Über das Buch

Zum Inhalt

Ski- und Snowboardfahren hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem Massenereignis entwickelt. Jeden Winter verunglücken Wintersportler bei Unfällen, die mit Pistenraupen im Zusammenhang stehen. Die Arbeit widmet sich den dabei entstehenden Haftungsfragen im Rahmen eines deutsch-österreichischen Rechtsvergleichs.

Nach einer Bestimmung von haftungsrelevanten Grundbegriffen werden anhand von eingehenden Beispielsfällen die Besonderheiten des Wintersportrechts erläutert. Ansprüche können sich aus Vertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Delikts- und Gefährdungshaftung ergeben. Neue Fragestellungen haben sich insbesondere durch das 2. Schadensrechtsänderungsgesetz ergeben, das mit § 253 II BGB den Schmerzensgeldanspruch in das allgemeine Schadensrecht eingegliedert hat.

Ausgehend vom zentralen Begriff der "atypischen Gefahr" legt der Verfasser dar, dass Pistenraupen eine "Gefahrenquelle eigener Art" sind, deren Betrieb mit besonderen Schutzpflichten für den Betreiber einhergeht. Neben den besonderen Schutzpflichten bestimmt der Verfasser zudem die räumliche Grenze der vertraglichen Haftung auf den "organisierten Wintersportraum", die zeitliche auf die "Pistenbetriebszeiten". Besonderes Augenmerk wird einem möglichen Mitverschulden des Wintersportlers gewidmet. Im Mittelpunkt stehen hier die FIS- und DSV-Verhaltensregeln. Erstmalig untersucht der Verfasser, ob bei "Quasi-Kollisionen" Ansprüche aus GoA bestehen. Während in Deutschland sogar ein Schmerzensgeldanspruch über GoA denkbar ist, scheidet in Österreich ein Anspruch aus GoA aus.

Ebenfalls wird erstmals eine Lösung für die "Tourengeher- und Seilwindenproblematik" entwickelt. Tourengeher nutzen vermehrt Pisten zum Aufstieg und zur Abfahrt. Insbesondere nach Ende der Pistenbetriebszeit gibt es Interessenkonflikte, da zu dieser Zeit die notwendige Pistenpräparierung erfolgt. Besondere Gefahren bestehen dann, wenn Pistenraupen mit Seilwinden im Einsatz sind oder Lawinensprengungen…

Schlagworte

Gefährdungshaftung, Skifahrer, FIS-Regeln, DSV-Regeln, Tourengeher, Seilwinden, Sorgfaltspflicht, Haftungsrecht, Rechtswissenschaft, Snowboardfahrer

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
  • ISSN
    1613-2599
  • Band
    2

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