Michael J. Zimmermann - Scheinvaterschaften

Die notwendige Beteiligung des Kindes an der Vaterschaftsfeststellung

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Über das Buch

Zum Inhalt

"Scheinvaterschaften" sind gesetzlich begründete Vaterschaften, die nicht zwingend ausländerrechtlichen Bezug haben, wenngleich sie in diesem Kontext zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten und zur Belastung der Sozialkassen überwiegend vorkommen. Sie sind immer dann gegeben, wenn die Vaterschaft mit der biologischen Authentizität nicht übereinstimmt, und diese fehlende Übereinstimmung – gleich aus welchem Motiv – gewollt ist. Sie finden ihre Parallele in der Scheinehe.

Scheinvaterschaften werden überwiegend gegenüber nichtehelichen Kindern begründet (von der Sonderregelung des § 1599 Abs. 2 BGB abgesehen), und zwar durch Anerkennung seitens des "Vaters" und Zustimmung der Mutter aus eigenem Recht, ohne das Kind verfahrensmäßig an der Festlegung seines gesetzlichen Vaters zu beteiligen. Hier liegt bereits in der rechtlichen Ausgestaltung des Verfahrens, aber auch in der materiellen Normierung eine im Vergleich zur Situation bei den ehelichen Kindern nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 6 Abs. 5 GG. Die Historie zum Recht der nichtehelichen Kinder benachteiligte diese und den biologischen Vater gleichermaßen. Die zur Vaterschaftsmanipulation einladenden Bestimmungen, wonach die tatsächliche Vaterschaft aufgrund Geburt während der Ehe oder Anerkennung vermutet wird, haben Rechtstradition: Die im Einzelfall damit nicht übereinstimmende biologische Vaterschaft soll sich erst im Rahmen der Anfechtung und gerichtlichen Feststellung durchsetzen. Dieser abgestufte Regelungsmechanismus wäre unschädlich, wenn die gesetzliche Vaterschaftsbegründung nicht in hoher Anzahl der Manipulation unterläge.

Das Nichtehelichengesetz 1969 hatte den möglichen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung vorhergesehen und aus diesem Grunde die ausdrückliche Zustimmung des Kindes zur Vaterschaftsanerkennung verlangt. Es hatte daher für die Feststellung der Vaterschaft die obligatorische Amtspflegschaft eingeführt, womit die Manipulation der…

Schlagworte

Scheinvaterschaften, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Aufenthaltsrecht, Manipulation, Benachteiligung, Bioligische Vaterschaft, Nichteheliche Kinder, Nichtehelichengesetz, Kindschaftsreform, Beistandschaftsgesetz, Familienrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Familienrecht
  • ISSN
    1613-0995
  • Band
    21

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