Tamar Nicklaß - Die Bedeutung von DIN-Normen und Arbeitsstättenrichtlinie im Mietrecht

Einschränkung der Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch durch Überschreitung von Höchsttemperaturen

86,80 €
86,80 €
inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten

Lieferzeit max. 4 Tage *

Die Menge muss 1 oder mehr sein

Lieferung & Versand

  • Warensendung bis 500 g
    0,00 €
    Lieferzeit max. 4 Tage

Über das Buch

Zum Inhalt

Die Gebrauchstauglichkeit eines Mietobjekts ist in erheblichem Ausmaß auch von der in seinen Räumen herrschenden Temperatur abhängig. Solche Immobilien, die lediglich eine unzureichende Beheizung aufweisen, lassen sich genauso wenig gut vermarkten wie „Treibhäuser.“ Die grundsätzliche Problematik ist darin zu erkennen, dass sich unterschiedliche gesetzgeberische Grundsatzentscheidungen diametral gegenüberstehen. Einerseits geht es um Arbeitsschutz und Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts, aber andererseits um die Berücksichtigung der Anforderungen der EnEV. Die Entscheidungen, die sich für die Einhaltung der 26° C-Grenze aussprechen, führen infolge ihrer unumstößlichen Aussagen in Bezug auf die einzuhaltenden Temperaturen und Temperaturunterschiede zu erheblichen Schwierigkeiten in der Immobilienpraxis. Da nachhaltige Konzepte wie etwa die nächtliche Auskühlung durch freie Lüftung – abgesehen noch vom dann nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz – die Temperaturen auch nicht in jedwedem Einzelfall gewährleisten können, ist die Installation von Anlagen zur maschinellen Kühlung nahezu unumgänglich. [...]

Schlagworte

DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinie, Mietrecht, 26℃-Rechtsprechung, Überhitzung, Trinkwasserverordnung, Überschreitung von Richtwerten, Immobilienrecht, Standards, Blei, Schadstoffe, Zivilrecht, Rechtswissenschaft, Mietsache, Höchsttemperaturen, EnEV

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Immobilienrecht
  • ISSN
    1868-0364
  • Band
    13

Lieferzeit

(*) Die Lieferzeit beträgt innerhalb Deutschlands üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.