Norman Adam - Acting in Concert: Die Zurechnung von Stimmrechten im Übernahmerecht

§30 Abs. 2 WpÜG

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Über das Buch

Zum Inhalt

Übernahmen von Unternehmen finden nicht nur in der Wirtschaftspresse breite Beachtung. Der Gesetzgeber hat durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz einen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen. Zentrales Element dieser Regelung ist die Einführung eines Pflichtangebots. Auf Grund dessen muss eine Person, welche die Kontrolle über einer Gesellschaft erlangt, grundsätzlich allen anderen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Ein solches Angebot bringt eine millionen- bzw. milliardenschwere Belastung mit sich. Demzufolge besteht ein großes Interesse, dieser Angebotspflicht „auszuweichen“. Deshalb hat der Gesetzgeber auch mit § 30 Abs.2 WpÜG eine Regelung geschaffen, durch welche auch bei einem abgestimmten Verhalten mehrerer Personen eine Angebotspflicht ausgelöst wird.

Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, wann ein solch abgestimmtes Verhalten vorliegt. Diese Frage gewinnt zunehmend an Aktualität, wie unter anderem die Fälle WMF, Pixelpark, Deutsche Börse usw. zeigen. Im Fall der Deutschen Börse AG gab es Anzeichen, dass sich Teile der Aktionäre darauf verständigt hatten, eine Veränderung im Aufsichtsrat herbeizuführen, weil sie mit dessen Arbeit unzufrieden waren. Solche Fälle einer aggressiven Einflussnahme seitens der Aktionäre werden in Zukunft auf Grund der sich verändernden Aktionärsstruktur (die Zunahme von ausländischen Investoren) wohl zunehmen. Im Fall „WMF“ ging es um die Frage, ob die Auswirkungen der Zusammenarbeit langfristig sein müssen. Die Pixelpark“-Entscheidung befasst sich mit dem Thema, ob auch der abgestimmte Aktienerwerb eine Angebotspflicht auslöst. Anhand dieser Beispiele wird die wirtschaftliche Relevanz dieser Problematik deutlich. Daneben gibt es noch viele weitere Problemfelder die behandelt werden: Poolvereinbarungen, Vertretungsfälle, Sachverhalte mit nur mittelbar beteiligten Personen (z.B. Zwischenholdings) etc. [...]

Schlagworte

Übernahmerichtlinie, Poolvereinbarungen, Abgestimmtes Verhalten, Kettenzurechnung, Stimmrechtsabsprache, Acting in Concert, Poolvereinbarung, Pflichtangebot, Übernahmeangebot, Angebotspflicht, Beweislastverteilung, § 30 Abs. 2 WpÜG, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Feindliche Übernahme, Übernahmerecht, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-683X
  • Band
    126

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