Norman Adam - Acting in Concert: Die Zurechnung von Stimmrechten im Übernahmerecht
§30 Abs. 2 WpÜG
Lieferung & Versand
Für diesen Artikel wurde keine geeignete Versandart ermittelt. Bitte melden Sie sich bei uns.
- Zahlungsarten:
Über das Buch
Zum Inhalt
Übernahmen von Unternehmen finden nicht nur in der Wirtschaftspresse breite Beachtung. Der Gesetzgeber hat durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz einen rechtlichen Rahmen dafür geschaffen. Zentrales Element dieser Regelung ist die Einführung eines Pflichtangebots. Auf Grund dessen muss eine Person, welche die Kontrolle über einer Gesellschaft erlangt, grundsätzlich allen anderen Aktionären ein Übernahmeangebot unterbreiten. Ein solches Angebot bringt eine millionen- bzw. milliardenschwere Belastung mit sich. Demzufolge besteht ein großes Interesse, dieser Angebotspflicht „auszuweichen“. Deshalb hat der Gesetzgeber auch mit § 30 Abs.2 WpÜG eine Regelung geschaffen, durch welche auch bei einem abgestimmten Verhalten mehrerer Personen eine Angebotspflicht ausgelöst wird.
Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, wann ein solch abgestimmtes Verhalten vorliegt. Diese Frage gewinnt zunehmend an Aktualität, wie unter anderem die Fälle WMF, Pixelpark, Deutsche Börse usw. zeigen. Im Fall der Deutschen Börse AG gab es Anzeichen, dass sich Teile der Aktionäre darauf verständigt hatten, eine Veränderung im Aufsichtsrat herbeizuführen, weil sie mit dessen Arbeit unzufrieden waren. Solche Fälle einer aggressiven Einflussnahme seitens der Aktionäre werden in Zukunft auf Grund der sich verändernden Aktionärsstruktur (die Zunahme von ausländischen Investoren) wohl zunehmen. Im Fall „WMF“ ging es um die Frage, ob die Auswirkungen der Zusammenarbeit langfristig sein müssen. Die Pixelpark“-Entscheidung befasst sich mit dem Thema, ob auch der abgestimmte Aktienerwerb eine Angebotspflicht auslöst. Anhand dieser Beispiele wird die wirtschaftliche Relevanz dieser Problematik deutlich. Daneben gibt es noch viele weitere Problemfelder die behandelt werden: Poolvereinbarungen, Vertretungsfälle, Sachverhalte mit nur mittelbar beteiligten Personen (z.B. Zwischenholdings) etc. [...]
Schlagworte
Übernahmerichtlinie, Poolvereinbarungen, Abgestimmtes Verhalten, Kettenzurechnung, Stimmrechtsabsprache, Acting in Concert, Poolvereinbarung, Pflichtangebot, Übernahmeangebot, Angebotspflicht, Beweislastverteilung, § 30 Abs. 2 WpÜG, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Feindliche Übernahme, Übernahmerecht, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaft
-
FachdisziplinWirtschaftsrecht & Handelsrecht
-
SchriftenreiheStudienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse
-
ISSN1435-683X
-
Band126
Lieferzeit
Zahlungsarten
Sie können via Paypal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse bezahlen. Firmenkunden können auf Rechnung kaufen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.
Paket-Versand
Einige Artikel werden aufgrund ihrer Größe, Menge und/oder ihres Gewichtes als Paket versendet.
Verzögerungen
Sollten einige Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die versprochene Lieferzeit verzögern, werden Sie per E-Mail von uns darüber informiert.
Logistikpartner
Die bestellten Artikel werden von uns schnellstmöglich verpackt und unserem Logistikpartner versandfertig übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir auf Verzögerungen, die von unserem Logistikpartner verursacht sind, keinen Einfluss haben.
Sendungsverfolgung
Anhand Ihrer Paket-Identnummer/Sendungsnummer können Sie jederzeit den aktuellen Sendungsstatus Ihres Paketes erfahren. Weitere Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten Sie in Ihrer Lieferbestätigung per eMail.
Kontakt
Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 040 398880 0 sowie per E-Mail unter shop@verlagdrkovac.de.