Ingolf Prinz - Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen

Individualarbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Problematik

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Arbeitgeber darf eine Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Zulage nur dann anrechnen, wenn die Zulage eine bloße Erhöhung des Tariflohns darstellt. Eine Anrechnung verbietet sich, wenn durch die Zulage besondere Arbeitserschwernisse vergütet werden, die im Tarifvertrag nicht geregelt sind.

Eine erlaubte Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Zulagen unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, soweit hierbei ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Von einem solchen ist immer dann auszugehen, wenn der Grund für die Anrechnung in der Sphäre des Betriebes liegt. Dies ist zu verneinen, wenn die Anrechnung auf besonderen Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt oder wenn der Arbeitgeber aufgrund der Lage am Arbeitsmark gezwungen ist, im Einzelfall von seinen Entlohnungsgrundsätzen Abstand zu nehmen. [...]

Schlagworte

Mitbestimmung des Betriebsrats, BetrVG, Betriebsverfassungsgesetz, Übertarifliche Lohngestaltung, Mitbestimmungsfreie Einzelfälle, Arbeitsmarktbedingte Vorgaben, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    16

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