Christian Schneider - Beweisverbote aus dem Fair-Trial-Prinzip des Art. 6 EMRK
Der Nemo-tenetur-Grundsatz im Lichte der EMRK
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Über das Buch
Rezension
„[...] Die vorliegende Untersuchung unterzieht die Thematik einer eingehenden Erörterung. Sie überzeugt nicht nur durch die erschöpfende Darstellung der Judikatur, sondern auch durch das Aufzeigen von Lösungsansätzen für jene Aspekte, in denen das deutsche Recht den Anforderungen der EMRK nicht voll gerecht wird.“
– Philip Czech in: Newsletter Menschenrechte, NLMR 3/2014
Zum Inhalt
Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde in ihrer Bedeutung für die Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts zuletzt wiederholt durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Auch und gerade das Strafprozessrecht wird über Garantie des „Fair Trial“ aus Art. 6 Abs. 1 EMRK maßgeblich beeinflusst.
Der Autor befasst sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Problematik der Beweisverwertungsverbote und richtet dabei den Fokus auf den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum prodere“ – bzw. in der Diktion des EGMR „das Recht zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten“.
Der Gerichtshof leitet die Beweisverbote im Allgemeinen und die Selbstbelastungsfreiheit im Besonderen aus der Garantie des „Fair Trial“ her. Aber auch das innerstaatliche Strafprozessrecht kennt Beweisverbote und die Selbstbelastungsfreiheit, deren Regeln und Systematik lange Zeit nur auf innerstaatlicher Ebene diskutiert wurden und teilweise weit vor die Zeit der EMRK zurück reichen. Wie verhalten sich nun die nationale und die konventionsrechtliche Gewährleistung zueinander? Wo überschneiden sie sich und wo weisen sie unterschiedliche Inhalte auf? Diesen Fragen geht der Autor nach, indem er zunächst die Rechtsprechung des EGMR zur allgemeinen Problematik der Beweisverwertungsverbote nachzeichnet und ihre Systematik verdeutlicht. Sodann werden die innerstaatlichen und konventionsrechtlichen Schutzbereichsbestimmungen der Selbstbelastungsfreiheit näher beleuchtet. Den Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit den einzelnen Formen staatlichen Zwangs und staatlicher Täuschung gegenüber dem Beschuldigten, die geeignet sind, sein Schweigerecht zu verletzen. Untersucht wird in diesem Zusammenhang jeweils in welchem Umfang das Konventionsrecht einerseits und das deutsche Strafprozessrecht andererseits vor diesen staatlichen Maßnahmen schützt und welche Konsequenzen eine ggf. unterschiedliche Reichweite dieser Gewährleistungen hat. Den…
Schlagworte
Beweisverbote, Beweisverwertungsverbote, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EMRK, EGMR, Fair Trial, Fairnessprinzip, Strafrecht, Gesamtbetrachtungslehre, Nemo-tenetur-Grundsatz, Selbstbelastungsfreiheit, Art. 6 EMRK, Fernwirkungsverbot
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