Tong Zhen - Das Bodenrecht der VR China

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Reformen und die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft genießen in der Welt immer größere Aufmerksamkeit. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der VR China nimmt einen immer größeren Umfang an. Eine Kenntnis des chinesischen Rechtssystems und der Gesetzgebung gewinnt deshalb immer mehr an Bedeutung.

Die vorliegende Arbeit untersucht das Grundeigentum und das Bodennutzungsrecht in der VR China. Dieses unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Recht. Dem Bodenrecht als eine der wichtigsten Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung widmet der chinesische Gesetzgeber große Aufmerksamkeit. Die Untersuchung wird unter zu Hilfenahme der bereits existierenden Gesetze, Verordnungen und regionalen Vorschriften und unter Berücksichtigung der politischen Bestimmungen systematisch durchgeführt und deren Probleme werden aufgezeigt.

Die Volksrepublik China bezeichnet sich als sozialistisches Land; gleichzeitig wird auf der Grundlage des chinesischen Wirtschaftssystems an einem sozialistischen Gemeineigentum für Produktionsmittel festgehalten. Es ist daher notwendig, die Rechtsverhältnisse am Boden – als dem wichtigsten Produktionsmittel – weiterhin aus dem Blickwinkel der sozialistischen Ideologie zu betrachten. Die rechtliche Ausgestaltung des Grundeigentums beruht auf der marxistischen Theorie, welche dieses als Überbau des ökonomischen Systems einer sozialistischen Gesellschaft bzw. deren Eigentumsverhältnisse versteht. Daraus ergibt sich, daß Eigentum an Grund und Boden in der Volksrepublik China nur in zwei Eigentumsformen auftritt: als Staatseigentum und als kollektives Eigentum. Privateigentum an Grund und Boden ist nicht gestattet.

Der Staat und die Kollektive als Grundeigentümer nutzen den Boden in der Regel nicht selbst, sondern überlassen ihn Dritten zur Nutzung. Volkseigenen Einheiten, Einheiten in Kollektiveigentum, privaten Unternehmern und anderen juristischen oder natürlichen Personen, die den Boden tatsächlich…

Schlagworte

Grundeigentum, Grund und Boden, Bodennutzung, Bodennutzungsrecht, Ausländische Investoren, Volksrepublik China, Rechtswissenschaft, Investoren

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Zivilrecht
  • ISSN
    1613-0952
  • Band
    12

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