Virginia-Beatrice Hennes - Das elterliche Züchtigungsrecht – Ein derogierter Rechtfertigungsgrund?
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Über das Buch
Zum Inhalt
Das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung hat uns eine Fassung des § 1631 Abs. 2 BGB beschert, die das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung festschreibt und körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen für unzulässig erklärt. Damit scheint dem, was die strafrechtliche Rechtsprechung und auch große Teile der Strafrechtslehre unter dem namentlich für einfache Körperverletzungen in Anspruch genommenen Rechtfertigungsgrund des elterlichen Züchtigungsrechts verstanden haben, der Boden entzogen. Der Schluss, es gebe kein elterliches Züchtigungsrecht mehr und erst Recht der, folglich seien körperliche Züchtigungen gegenüber Kindern strafbar, hat sich aber als vorschnell erwiesen. Denn einerseits hat der Gesetzgeber selbst eine mehrdeutige Begründung abgegeben, die einer Kriminalisierung der Eltern entgegensteht, zum anderen melden sich Stimmen, die das Strafrecht vom Zivilrecht unabhängig oder die den Eingriff des Gesetzgebers in das elterliche Züchtigungsrecht sogar als verfassungswidrig ansehen. Wieweit Strafbarkeit oder Straflosigkeit bei elterlichen Züchtigungen heute reichen, ist Gegenstand des Buches.
Einleitend wird der Begriff „elterliche Züchtigung“ definiert und die Rechtsnatur des elterlichen Züchtigungsrechts untersucht. Anschließend erfolgt eine Darstellung der historischen Entwicklung des Regelungsgehalts des § 1631 Abs. 2 BGB seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und deren Auswirkungen auf die jeweilige strafrechtliche Behandlung elterlicher Züchtigungen. Dabei wird auch die geschichtliche Entwicklung des Züchtigungsrechts des Lehrers bis hin zu dessen Abschaffung erläutert.
Das Zentrum der Bearbeitung bildet die Frage, welche strafrechtlichen Konsequenzen die jüngste Reform des § 1631 Abs. 2 BGB ausgelöst hat. Die in der Strafrechtslehre vertretenen unterschiedlichen Interpretationsansätze und dogmatischen Konstruktionen, die versuchen, eine drohende…
Schlagworte
Elterliches Züchtigungsrecht, Rechtfertigungsgrund, Körperliche Züchtigung, Körperliche Bestrafung, Verfassungsmäßigkeit, Strafbarkeit, Kriminalisierung, Kindschaftsrechtsreform, Strafrecht, § 1631 Abs. 2 BGB, Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung, Züchtigungsrecht des Lehrers, § 223 StGB, Strafrecht, Rechtswissenschaft, Straflosigkeit
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