Philipp Konstantin Kauffmann - Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten
Strafrechtsdogmatische und verfassungsrechtliche Grenzen der §§89a, 89b und 91 StGB
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die Dezentralisierung hierarchischer Strukturen sowie die technisch-mediale Ausrichtung des transnationalen Terrorismus haben zunehmend zu einer Gefahrenverlagerung auf terroristische Einzeltäter geführt, die eine paramilitärische Ausbildung in sog. Terrorcamps erfahren haben.
Aufgrund dieser Risikoverlagerung wurde ein Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung vom 9. Dezember 2008 erlassen, der die Aufnahme von Straftatbeständen hinsichtlich der Ausbildung zu terroristischen Zwecken vorsieht und auf völkerrechtlicher Ebene verbindliche Begriffe in Bezug auf terroristische Straftaten festlegt. Auf diesen Rahmenbeschluss hat der Gesetzgeber mit den im August 2009 in Kraft getretenen §§ 89a, 89b und 91 StGB („GVVG“) im Bereich der Staatsschutzdelikte reagiert, die im Wesentlichen die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe stellen sollen.
Die neuen Straftatbestände ergänzen dabei das bestehende Instrumentarium des Staatsschutzstrafrechts um Vorschriften, die besonderen Gefährdungslagen bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge gerecht werden. Gleichzeitig wird die bestehende Strafrechtslücke hinsichtlich der Bestrafung anschlagsgeneigter terroristischer Einzeltäter beseitigt, deren Nachweis einer Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht erbracht werden kann. Insofern stellen die neuen Vorschriften sowohl in inhaltlicher als auch formaler Hinsicht eine Neujustierung der bisherigen Verständnisses des Terrorismusstrafrechts dar.
Nach einer einleitenden Übersicht über die Entstehungsgeschichte der neuen Kernregelungen und der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben versucht der Autor in einem ersten Teil den grundsätzlichen Bedenken gegen das GVVG mithilfe einer problembewussten Auslegung Rechnung zu tragen. Unter Bezugnahme auf §§ 129a und 129b StGB wird hier insbesondere die Frage nach der Konzeption des strafrechtlichen Unrechts, der Bestimmung des Rechtsguts sowie dem gesetzlichen…
Schlagworte
Strafrecht, Verfassungsrecht, Terrorcamp, Feindstrafrecht, Präventivstrafrecht, Terrorismusbekämpfung, Strafenwendungsrecht, Bestimmtheitsgrundsatz, Vorfeldkriminalisierung, Selbstmordattentate, Terrorbrüder, EU-Rahmenbeschluss, Internationale Übereinkommen, Rechtswissenschaft, Sicherheitsrisiken, Terrorbekämpfung
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