Christoph Reinhardt - Das Phänomen der Arbeitnehmerähnlichkeit

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Frage wer arbeitnehmerähnlich ist, lässt sich nur beantworten, wenn zuvor klargestellt wurde, wer Arbeitnehmer ist. Anstelle beide Fragen klar zu beantworten, begnügt sich der Gesetzgeber mit der Feststellung, dass es sich sowohl bei dem Begriff des Arbeitnehmers als auch bei dem Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person um als bekannt vorauszusetzende Rechtsbegriffe handelt. Infolgedessen lassen sich für die Arbeitnehmerähnlichen nur einzelne Gesetzfragmente zu einem lückenhaften Normensystem zusammentragen. Mit dem Ziel, Licht in das Dunkel rund um den Begriff der Arbeitnehmerähnlichkeit zu bringen, haben sich in jüngerer Zeit insbesondere Neuvians, Park und Schubert aufgetan, das Phänomen der Arbeitnehmerähnlichkeit näher zu ergründen. Aus unterschiedlichen Perspektiven haben sie den Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person beleuchtet und sind hierbei zu zum Teil erheblich divergierenden Ergebnissen gelangt. Allen drei Untersuchungen ist gemein, dass sie sich auf die tradierte arbeitsrechtliche Rechtsfigur der arbeitnehmerähnlichen Person (vgl. § 5 I 2 ArbGG) konzentrieren und dabei das arbeitnehmerähnliche Rechtsverhältnis behinderter Menschen im Arbeitsbereich einer WfbM (vgl. § 138 I SGB IX) weitgehend außen vor lassen.

Ziel des Verfassers ist es, das Phänomen der Arbeitnehmerähnlichkeit – noch weiter als bisher erfolgt – dogmatisch auszuleuchten und die tradierte Rechtsfigur der arbeitnehmerähnlichen Person mit der bisher nur eine Randfigur spielenden Rechtsstellung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses im Sinne von § 138 I SGB IX ins Verhältnis zu setzen. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Systematisierung der Tatbestandsseite und somit auf der Frage, ab wann ein Beschäftigter als arbeitnehmerähnlich anzusehen ist. Für die Beantwortung der daran anknüpfenden Fragen nach den Rechtsfolgen der rechtlichen Qualifikation wird – zumindest für die Rechtsfigur der arbeitnehmerähnlichen Person – auf die umfangreiche…

Schlagworte

Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis, Arbeitnehmerbegriff, Werkstatt für behinderte Menschen, Menschen, Werkstattbeschäftigung, Arbeitsverhältnis, Scheinselbstständigkeit, Arbeitnehmermodell, Wirtschaftliche Abhängigkeit, Soziale Schutzbedürftigkeit, Weisungsabhängigkeit, Werkstattarbeitsvertrag

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    191

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