Susanne Bischoff - Das Übergangsmandat des Betriebsrats

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Über das Buch

Zum Inhalt

Seit Einführung des § 21a BetrVG durch das Betriebsverfassungsgesetz-Reformgesetz 2001 steht dem Betriebsrat nach Betriebsspaltungen oder Zusammenfassungen von Betrieben – die bislang grundsätzlich zum Mandatsende führten – ein Übergangsmandat zu. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Ausgestaltung des Übergangsmandats bestehen in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Auffassungen, die umfassend dargestellt und diskutiert werden.

Zudem wird der Frage nach dem Übergangsmandat der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung nachgegangen, die unter Beachtung der Umsetzungspflicht der RL 2001/23/EG zu beantworten ist.

Besondere Berücksichtigung findet die Rechtslage in Österreich. Das Arbeitsverfassungsgesetz enthält ebenfalls Regelungen zum Übergangsmandat, die allerdings nicht unwesentlich von der deutschen Regelung abweichen. Auch hier erfolgt eine eingehende Auseinandersetzung mit Voraussetzungen und Ausgestaltung des Übergangsmandats. [...]

Schlagworte

Betriebsrat, Übergangsmandat, Personalrat, Arbeitsverfassungsgesetz, Übergangsrichtlinie 2001-23-EG, § 21a BetrVG, Rechtswissenschaft

  • Autor*in
    Susanne Bischoff
  • Seiten
    254
  • Jahr
    Hamburg 2004
  • ISBN
    978-3-8300-1222-1
  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
  • ISSN
    1435-6848
  • Band
    45
  • Fachbereich
    Jura

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