Robin Meixner - Das Widerspruchserfordernis des BGH bei Beweisverwertungsverboten
Beschuldigtenfreundliche „Lösung“ oder überflüssige Problemquelle?
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Zum Inhalt
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs greifen gewisse Beweisverwertungsverbote im Strafprozess nur dann ein, wenn im Verfahren zu einem bestimmten Zeitpunkt auf bestimmte Art und Weise durch den Angeklagten Widerspruch gegen die Beweisverwertung erhoben wird. Diese durch den BGH im Jahr 1992 in ihrer heutigen Form eingeführte „Widerspruchslösung“ gehört seit Jahrzehnten zu den am meisten diskutierten Problemfeldern des Strafprozessrechts. Und das zu Recht, greift das Konstrukt des Widerspruchserfordernisses doch in höchstem Maße in Rechte des Angeklagten ein, entbehrt dabei jedoch einer gesetzlichen Grundlage sowie einer eindeutigen dogmatischen Fundamentierung durch den Bundesgerichtshof.
Zahlreiche Autoren haben sich im Laufe der Jahre zu der Thematik – ganz überwiegend kritisch – geäußert. Jene Kritik aus dem Schrifttum, unerheblich wie deutlich sie geäußert wird, lässt den BGH (und mit ihm die Mehrheit der übrigen Gerichte) jedoch bisher vollkommen unberührt. Ohne sich mit ihr je vertieft auseinandergesetzt zu haben, wird nach wie vor die Erhebung eines Widerspruchs als Voraussetzung des Wirkens bestimmter Beweisverwertungsverbote angesehen. Tragendes Argument der Rechtsprechung für das Widerspruchserfordernis ist, dass dieses dem Angeklagten ein neues Recht verschaffe – namentlich jenes, durch den Widerspruch über das Eingreifen oder das Nichteingreifen des Beweisverwertungsverbots zu entscheiden.
Ob dies tatsächlich zutrifft, wird im Rahmen dieser Studie ebenso untersucht, wie die Berechtigung oder Nichtberechtigung der im bisherigen Schrifttum geäußerten Kritik. Der Verfasser stellt hierzu die diese beiden Themenkreise verknüpfende Frage: Ist das Widerspruchserfordernis des BGH bei Beweisverwertungsverboten eine beschuldigtenfreundliche „Lösung“ oder aber eine Problemquelle, die evtl. sogar gänzlich überflüssig ist? Zur Klärung dieser Ausgangsfrage stellt der Autor zunächst umfassend die „Widerspruchslösung“ in…
Schlagworte
Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbote, Obliegenheiten des Strafverteidigers, Mühlenteichtheorie Roxins, Ablehnung des Widerspruchserfordernisses, Mögliche Neugestaltung ohne Widerspruchslösung, Rechtskreistheorie, Gespaltene Beweiswürdigung, Kritik an Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbote im Rechtsstaat, Herleitung und Rechtsnatur der Widerspruchslösung
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheSchriften zum Strafprozessrecht
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ISSN2199-0336
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Band3
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