Rebekka Popadiuk - Der Abrechnungsbetrug im GOÄ-Liquidationsbereich
ein eigener Straftatbestand?
Lieferung & Versand
Für diesen Artikel wurde keine geeignete Versandart ermittelt. Bitte melden Sie sich bei uns.
- Zahlungsarten:
Über das Buch
Zum Inhalt
Ausgangspunkt und Motivation dieser Untersuchung ist die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2012 (BGHSt 57, 95–122), die völlig neue Maßstäbe für die strafrechtliche Verfolgung privatärztlicher Abrechnungsmanipulationen aufstellt. Im Ergebnis entfernt sich der BGH mit dieser Entscheidung so weit von dem Wortlaut des § 263 StGB, dass eine Prüfung geboten ist, ob der Betrugstatbestand lege lata ausreicht oder ob der Gesetzgeber gefordert ist, einen neuen Betrugstatbestand, der eigens auf die Besonderheiten privatärztlicher Liquidation eingeht, zu schaffen. Die Verfasserin prüft systematisch die Möglichkeit einer Reform des Strafgesetzes durch Einführung eines neuen Betrugstatbestandes, § 263b StGB, welcher in Anlehnung an den Tatbestand des Subventionsbetruges als abstraktes Gefährdungsdelikt konzipiert und zum Schutz des überindividuellen Rechtsgutes eines funktionierenden Gesundheitswesens bestimmt ist.
Zunächst werden die Grundsätze des privatärztlichen Vergütungssystems dargelegt, insbesondere der in § 4 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte niedergelegte Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung. Sodann geht die Arbeit auf die tatbestandlichen Erfassungsschwierigkeiten im Rahmen der Anwendung des § 263 StGB bei privatärztlichen Abrechnungsmanipulationen ein. Vor allem die Tatbestandsmerkmale der Täuschung und des Vermögensschadens sind bei privatärztlichen Fehlabrechnungen nicht ohne weiteres zu bejahen. Eine Zäsur stellt die oben zitierte Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2012 dar, deren Richtigkeit untersucht und in Frage gestellt wird. Der 1. Strafsenat hat die extensive Rechtsprechung zum Vermögensschaden im Bereich des vertragsärztlichen Abrechnungsbetruges in diesem Fall auf die Privatliquidation übertragen und bejahte alleine aufgrund der Gebührenordnungswidrigkeit der abgerechneten Leistungen einen Vermögensschaden. Die Verfasserin zeigt, dass eine entsprechende Herleitung…
Schlagworte
Abrechnungsbetrug, Gebührenordnung für Ärzte, Wahlarzt, Stellvertretervereinbarung, Gefährdungsdelikt, Persönliche Leistungserbringung, Strafrecht, Kriminologie,Straftatbestand, Abrechnungsstelle, Vorsatz, Abrechnungsmanipulation, Ständiger ärztlicher Vertreter, Wahlleistungsvereinbarung, Rechtswissenschaft
-
FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
-
SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
-
ISSN1615-8148
-
Band332
Lieferzeit
Zahlungsarten
Sie können via Paypal, Kreditkartenzahlung oder Vorkasse bezahlen. Firmenkunden können auf Rechnung kaufen.
Lieferzeit
Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.
Paket-Versand
Einige Artikel werden aufgrund ihrer Größe, Menge und/oder ihres Gewichtes als Paket versendet.
Verzögerungen
Sollten einige Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die versprochene Lieferzeit verzögern, werden Sie per E-Mail von uns darüber informiert.
Logistikpartner
Die bestellten Artikel werden von uns schnellstmöglich verpackt und unserem Logistikpartner versandfertig übergeben. Bitte beachten Sie, dass wir auf Verzögerungen, die von unserem Logistikpartner verursacht sind, keinen Einfluss haben.
Sendungsverfolgung
Anhand Ihrer Paket-Identnummer/Sendungsnummer können Sie jederzeit den aktuellen Sendungsstatus Ihres Paketes erfahren. Weitere Informationen zur Sendungsverfolgung erhalten Sie in Ihrer Lieferbestätigung per eMail.
Kontakt
Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch unter 040 398880 0 sowie per E-Mail unter shop@verlagdrkovac.de.