Andreas Lüken - Der Arbeitnehmer als Schöpfer von Werken geistigen Eigentums

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Über das Buch

Zum Inhalt

Das Werk „Der Arbeitnehmer als Schöpfer von Werken geistigen Eigentums“ fügt sich gut in die gerade stattfindende Diskussion über die Frage nach einem Allgemeinen Teil der Rechte des geistigen Eigentums ein. Anhand des Arbeitnehmers wird aufgezeigt, unter welchen Aspekten vereinheitlichende Regelungen sinnvoll sind und unter welchen Aspekten durchaus Schwierigkeiten bestehen, die einer Vereinheitlichung entgegenstehen.

Macht ein Arbeitnehmer in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit eine technische gebrauchsmusterfähige oder patentfähige Erfindung, besteht mit dem ArbNErfG ein eigenständiges Gesetz, das umfassend regelt, wie diese Erfindung im Hinblick auf ihre Entstehung, Übertragung und Vergütung zu behandeln ist. Für alle anderen gewerblichen Schutzgüter, die ein Arbeitnehmer schafft, bestehen hingegen keine eigenen Gesetze. Vielmehr bestehen in den einzelnen Gesetzen Regelungen, die diese Schöpfungen behandeln. Es liegt somit eine Ansammlung unterschiedlichster Gesetze vor, die die Erfindungen, Schöpfungen, Züchtungen und Entdeckungen von Arbeitnehmern zum Teil stärker, zum Teil weniger stark regeln. Dabei bestehen zwischen den Gesetzen eine Reihe von Unterschieden und Gemeinsamkeiten.

Die Abhandlung will zeigen, dass gemeinsame Regeln für die einzelnen Schutzgesetze geschaffen werden können. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen auf die Rechtsentstehung, also auf die Frage, ob die Rechte originär beim Arbeitnehmer oder beim Arbeitgeber entstehen, sowie auf die Überleitung der Rechte und eine etwaige zu zahlende Vergütung. Abschließend wird zu den Persönlichkeitsrechten Stellung genommen.

Dieses Buch stellt neben den Überlegungen zur Förderung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums auch einen guten Überblick über die bereits bestehenden Regelungen für geistige Schöpfungen von Arbeitnehmern und den dazu in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinungen dar. Bislang existieren wenige Darstellungen, die den…

Schlagworte

Arbeitnehmer, Geistiges Eigentum, Geistige Schöpfungen, Vereinheitlichende Regelungen, Rechtsentstehung, Rechtsübertragung, Vergütung, Persönlichkeitsrechte, Urheberrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht
  • ISSN
    1613-3994
  • Band
    48

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