Andrea Huber - Der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention

Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV

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Über das Buch

Zum Inhalt

Der Vertrag von Lissabon normiert in Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte.

Vertragsparteien der EMRK sind bisher ausschließlich Staaten. Nun soll es erstmals der Europäischen Union als Staatenverbund ermöglicht werden, der Menschenrechtskonvention beizutreten. Auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon werden Voraussetzungen, Modalitäten und Folgen eines Beitritts der Union zur EMRK und die sich dabei ergebende Verzahnung zwischen Unionsrecht und Völkerrecht erörtert. [...]

Schlagworte

Beitritt zur EMRK, Art. 6 Abs. 2 S. 1 EUV, Vertrag von Lissabon, EU-Reformvertrag, EuGH, Europäische Union, Beitrittsvertrag, Europäische Menschenrechtskonvention, Völkerrecht, Europarecht, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Staatsrecht, Verfassungsrecht & Völkerrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zum Völker- und Europarecht
  • ISSN
    1613-0979
  • Band
    60

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