Tilman Rademacher - Der Datenschutzbeauftragte im europäischen Datenschutzrecht

Zur Notwendigkeit einer regulierten Ausbildung an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und Informationstechnologie

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Über das Buch

Rezension

„[...] Zusammengefasst ist dem Autor eine hochaktuelle, mit zahlreichen umfassenden Literaturverweisen ausgestattete Erörterung von Wesen und Charakteristika des Berufsbildes eines Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO gelungen. Das Werk plädiert sehr stringent für die Notwendigkeit einer regulierten Ausbildung an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und Informationstechnologie (so der weiterführende Untertitel). Der vorliegende Band 34 der Verlagsreihe zu Datenschutz und Informationsfreiheit kann nicht nur jedem Datenschutzbeauftragten, sondern auch all jenen in der Ausbildung und Fortbildung tätigen Personen und Institutionen uneingeschränkt empfohlen werden, die sich ernsthaft mit den Anforderungen an eine zeitgemäße Datenschutzbeauftragten-Ausbildung befassen dürfen.“

– Clemens Thiele in: Zeitschrift für Informationsrecht, ZIIR 1/2023

Zum Inhalt

„Der Datenschutzbeauftragte im europäischen Datenschutzrecht“ ordnet die Bedeutung des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 bis 39 DSGVO ein. Die hohen gesetzgeberischen Anforderungen an das Können der Berufsträger wird der deutlich dahinter zurückbleibenden Bedeutung der Datenschutzbeauftragten in der Praxis gegenübergestellt – dort dominieren in kurzen Lehrgängen geschulte Personen ohne tieferes Fachwissen.

Rademacher plädiert für eine Professionalisierung des Berufsbildes der Datenschutzbeauftragten und schlägt eine Orientierung an den klassischen freien Berufen wie Rechtsanwalt, Patentrechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor. Detailliert wird die freie Schulungslandschaft zur Vermittlung der Fähigkeiten eines Datenschutzbeauftragten und der Stand der Selbstorganisation des Berufsstandes dargestellt und kritisch beleuchtet.

Als Beispiel für eine mögliche Regulierung der Ausbildung des Datenschutzbeauftragten zieht Rademacher den deutschen Patentanwalt – insbesondere die Informatiker unter ihnen – und den European Patent Attorney heran, deren jeweilige Ausbildungswege ausführlich beschrieben werden. Rademacher empfiehlt ein informationstechnisches Studium in Verbindung mit einer fundierten rechtlichen Ausbildung sowie einen dem juristischen Referendariat nachempfundenen Praxisteil mit verschiedenen Stationen, um den Anforderungen der Art. 37 bis 39 DSGVO gerecht zu werden. Weiter befürwortet er die Einführung mehrerer Teil-Abschlüsse, die sukzessive berufsbegleitend erworben werden können und kombiniert alle erforderlichen Kenntnisse abbilden.

Die logische Folgefrage, wie der vom deutschen Gesetzgeber in § 38 Abs. 1 BDSG geschaffene Bedarf an Datenschutzbeauftragten bei einer derart anspruchsvollen Ausbildung gedeckt werden kann, wird ebenfalls aufgeworfen. Zum einen wird sie mit Kritik am deutschen Gesetzgeber beantwortet, der den in Art. 37 bis 39 DSGVO beschriebenen Spezialisten künstlich auch in kleinen und…

Schlagworte

Datenschutzbeauftragter, Datenschutzrecht, Anforderungstrias Art. 37 V DSGVO, Berufsstand des Datenschutzbeauftragten, European Patent Attorney, Patentanwalt, Informationstechnologie, IT

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Beiträge zu Datenschutz und Informationsfreiheit
  • ISSN
    2197-6805
  • Band
    34

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