Sven Lichte - Der erbrechtliche Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch aus Treu und Glauben (§ 242 BGB)
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Zum Inhalt
Nach dem Tod des Erblassers fehlen oftmals die Informationen über die erbrechtlich relevanten Vorgänge. Dann ist die Person, die davon Kenntnis hatte, nicht mehr vorhanden. Gleichwohl bleiben alle Vermögenswerte und Schuldverpflichtungen erhalten und gehen auf die Erben über. Letztlich haften die Erben neben dem Nachlassvermögen grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen. So ist es verständlich, dass sie zu erfahren suchen, wie sich der Nachlass überhaupt zusammensetzt. Davon hängen nicht nur Erbansprüche, sondern auch Pflichtteils-, Vermächtnis- und Unterhaltsansprüche Dritter ab. Die verbindliche Auskunftserteilung ist darum für alle Betroffenen ein unerlässliches Hilfsmittel für die Rechtsverwirklichung.
Trotz der gesetzlichen Regelungsdichte gibt es aber eine Vielzahl von erbrechtlichen Konstellationen, für die ein gesetzlicher Auskunftsanspruch fehlt. Die Rechtsprechung versucht, die erkannten Regelungslücken auszufüllen. In der Mehrzahl geschieht dies unter Rückgriff auf § 242 BGB. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen der Auskunftspflicht nach § 242 BGB sind aber bis heute wenig klar. Im Brennpunkt stehen insbesondere die Anforderungen an die sog. Sonderverbindung bzw. das auskunftsauslösende Rechtsverhältnis und die hiermit korrespondierende Darlegungs- und Beweislast. Vom Reichsgericht seinerzeit noch streng vorausgesetzt, hat der BGH Auskunftsansprüche zunehmend bereits ohne Angabe präziser Kriterien eingeräumt. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten. Es bestehen Zweifel, ob die Rechtsprechung dem Erfordernis einer klaren rechtlichen Grundlage bei der Anwendung des § 242 BGB hinreichend genug Rechnung trägt und das Wissen eines anderen nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen schlicht zur Disposition stellt. Fehlt die verbindliche rechtliche Grundlage, um einen Eingriff in die Rechtssphäre des Auskunftspflichtigen noch begründen zu können?
Das Werk zeigt die Grenzen der Rechtsfortbildung auf und schlägt an der Grundkonzeption des…
Schlagworte
Erbrecht, Rechtswissenschaft, Auskunft, Wertermittlung, Treu und Glauben, Stufenklage, Rechtsfortbildung, § 242 BGB
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Erbrecht
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ISSN1865-309X
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Band9
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