Steffen Christmann - Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit privaten Dritten im Lichte der Schuldrechtsreform
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Über das Buch
Zum Inhalt
Die moderne Verwaltung ist nach wie vor Ziel des modernen Staates. Verwaltungsmodernisierung und schlanker Staat sind dabei grundlegende Schlagworte in der Verwaltungswissenschaft. Verknüpft mit der Zielsetzung, diese strukturellen Veränderungen in der Verwaltung herbeizuführen, stellt sich die Frage, ob der Verwaltung ausreichend adäquate und insbesondere belastbare Handlungsformen zur Verfügung stehen, um dieses Zieles bestmöglich zu erreichen. Der Vertrag als ein teilrechtsordnungsübergreifendes Handlungsinstrument, das sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht verwurzelt ist, bietet sich hierzu an. Gleichwohl bestehen Unsicherheiten auf Seiten der Verwaltung öffentlich-rechtliche Verträge abzuschließen, die durch neuere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes, die im Einzelnen analysiert werden, mit verursacht worden sind. Im Verwaltungsverfahrensgesetz selbst ist die Behandlung von Störungen im Vertragsverhältnis nur rudimentär geregelt. Ergänzend verweist § 62 VwVfG auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die entsprechende Anwendung finden. Durch diese Verweisungsnorm werden zwei Rechtssysteme miteinander verknüpft, die über Jahrzehnte hinweg ihre eigene Systemrationalität entwickelt haben. Weitgehend ungeklärt ist die Behandlung und Lösung einzelner Leistungsstörungen im öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis.
Die Studie überprüft im Einzelnen die Anwendbarkeit der Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag.
Untersucht wird zunächst, inwieweit das zivilrechtliche Normengefüge in seiner geänderten Gestalt im öffentlichen Vertragsrecht zur Konfliktbeseitigung im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungskonzeptionen der beiden Teilrechtsordnungen des Privatrechts und Verwaltungsrechts herangezogen werden kann. Die Regelungen, die bei Abschluss des Vertrages heranzuziehen sind, werden ebenso auf ihre Anwendbarkeit hin untersucht, wie sämtliche Regelungen der Allgemeinen…
Schlagworte
Vertrag, Öffentlich-Rechtlich, Schuldrechtsreform, § 62 VwVfG, Inhaltskontrolle, Anwendbarkeit, Privatautonomie, Vertragsfreiheit, Gesetzesbindung, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zum Verwaltungsrecht
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ISSN1613-1002
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Band35
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