Katrin Käppner - Der Stalking-Tatbestand in der Rechtsprechung seit seiner Einführung
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Über das Buch
Zum Inhalt
Der schon jetzt (2014) sehr weit gefasste § 238 I StGB erfährt seine Begrenzung in der Ausgestaltung als Erfolgsdelikt. Es erscheint problematisch, ob von diesem Erfolg, wie nach dem Vorschlag von Justizministerin Dr. Beate Merk, Abstand genommen und § 238 StGB weiter ausgeweitet werden sollte. Es ist fraglich, ob dadurch tatsächlich ein besserer Opferschutz gewährleistet ist, oder ob dies nicht vielmehr zu einer unangemessen weiten Anwendung des Paragraphen führt. Es erscheint also zweifelhaft, ob ein Stalking-Paragraph, welcher bereits in der momentanen Fassung Gefahr läuft, gegen das Bestimmtheitsgebot des Art 103 II GG zu verstoßen und nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe zu stellen, noch weiter ausgeweitet werden sollte.
Die Verfasserin setzt sich mit den Zielen, die für die Einführung des Paragraphen gesprochen haben und den entsprechenden Gesetzesüberlegungen auseinander. Anschließend wird der jetzt (2014) gültige § 238 StGB im Detail erläutert. In einem weiteren Kapitel werden Statistiken, unter anderem im Hinblick auf polizeilich erfasste Nachstellungsfälle und anschließende Verurteilungen, beleuchtet.
Im Anschluss daran werden 22 der bis Dezember 2012 insgesamt 26 auf dem Rechtsportal "Juris" veröffentlichten Entscheidungen, die einen Zusammenhang mit § 238 StGB aufweisen, ausgewertet. Im Rahmen dessen wird zum einen die Frage aufgeworfen, ob es eines solchen Paragraphen überhaupt bedurft hätte, oder ob bereits ausreichend Rechtssicherheit durch bestehende Regelungen gegeben war. Zum anderen wird anhand einiger Beispielfalle hinterfragt, ob Verhaltensweisen, die nach momentan (2014) gültiger Fassung des § 238 StGB nicht zu einer Verurteilung geführt haben, künftig unter Strafe gestellt sein sollten. [...]
Schlagworte
Stalking, Nachstellung, § 238 StGB, Statistik, Gesetzgebungsverfahren, Rechtsprechung, Strafrechtliche Entscheidungen, Strafrecht, Definition, Auslegung, Zivilrechtliche Entscheidungen, Sozialrechtliche Entscheidungen, Arbeitsrechtliche Entscheidungen, Familienrechtliche Entscheidungen, Verwaltungsrechtliche Entscheidungen, Rechtswissenschaft
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FachdisziplinStrafrecht & Kriminologie
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SchriftenreiheStrafrecht in Forschung und Praxis
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ISSN1615-8148
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Band287
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