Robert Heimbach - Die Abgrenzung der Beleidigung zu anderen Tatbeständen des StGB

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Über das Buch

Zum Inhalt

§ 185 StGB lautet zusammengefaßt: "Die Beleidigung wird...bestraft". Angesichts der "Weite" des Beleidigungstatbestands stellt sich die Frage, ob § 185 der vielkritisierte Hilfstatbestand des besonderen Teils des StGB ist, der sowohl neben anderen Tatbeständen einschlägig ist als auch dort noch "paßt", wo andere Straftatbestände nicht mehr greifen. Eine solch universelle Funktion des § 185 stieße insbesondere im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 II GG) auf Bedenken.

In der Arbeit wird untersucht, wie sich die Beleidigung zu anderen Tatbeständen des StGB abgrenzt und ob sich Trennlinien und -kriterien ausfindig machen lassen, anhand derer der Anwendungsbereich der Beleidigung eindeutig bestimmbar ist.

Im Blickpunkt der Untersuchung stehen vor allem die Straftatbestände und Fallgruppen, in denen in der Praxis Überschneidungen und Abgrenzungsschwierigkeiten auftreten. Dies sind insbesondere die sog. Staatsschutzdelikte und die Volksverhetzung gem. § 130 StGB. Exemplarische Fälle sind hier zum einen "Staatsbeleidigungen" wie etwa die bekannte Parole: "Soldaten sind Mörder" sowie zum anderen Verbalaggressionen, die sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richten und als deren strafrechtlich heikelster Fall das sog. "Auschwitzleugnen" gelten kann.
Die Frage der Abgrenzung stellt sich zudem auch bei nicht-verbalen "Mißachtungen" der Persönlichkeit durch körperliche Übergriffe: Bei sexuellen Belästigungen an der Schwelle zu den Sexualdelikten (Stichwort: "Sexualbeleidigung") und bei Tätlichkeiten (§ 185, Hs. 2 StGB) im Grenzbereich zur Körperverletzung.

In der Arbeit werden alle abgrenzungsrelevanten Fragestellungen beleuchtet: Diese stammen großenteils aus dem Bereich der Dogmatik der § 185 ff. StGB, so z.B. das Problem des strafrechtlichen Ehrbegriffs (ist das Absprechen eines Verfolgungsschicksals ehrrelevant? – wie liegt es bei der Nichtrespektierung der sexuellen Selbstbestimmung?), die Beleidigungsfähigkeit von…

Schlagworte

Beleidigung § 185 StGB, Bestimmtheitsgrundsatz, Volksverhetzung, Sexualbeleidigung, Strafrecht, tätliche Beleidigung, ehrenrühriges Ansinnen, Rechtswissenschaft, Auschwitz-Lüge

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    41

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