Simone Claußen - Die Abwrackung von Seeschiffen in Nicht-OECD-Staaten

Zur Anwendbarkeit der Abfallverbringungsverordnung

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Über das Buch

Zum Inhalt

Wenn Seeschiffe zum Abwracken in Drittländer gebracht werden, findet die Abfallverbringungsverordnung grundsätzlich Anwendung, da diese Schiffe als Abfall einzustufen sind. Aus der Internationalität der Seeschifffahrt ergeben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Anwendung und Durchsetzung der Verordnung. Im Zuge der Erörterung der Voraussetzungen für die Genehmigung der Verbringung werden diese Anwendungsprobleme herausgearbeitet. Überlegungen zur Lösung der Anwendungsschwierigkeiten durch Ergänzung der Verordnung um die einschlägigen Regelungen des Schiffsrecyclingübereinkommens bilden den Schluss der Studie. [...]

Schlagworte

Schiffsrecycling, Green Passport, Basel-Übereinkommen, Schiff als Abfall, IMO-Übereinkommen, Abfallverbringungsverordnung, Abwracken von Schiffen, Demolishion, Festhalteverfügungen, Übereinkommen zum sicheren und umweltgerechten Recycling von Schiffen, Umweltrecht, Rechtswissenschaft, Abfallrecycling

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Umweltrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1617-7436
  • Band
    42

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