Sarah Mätzig - Die anonyme Bewerbung

Folgen und Grenzen der Anonymisierung im Arbeitsrecht

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Über das Buch

Zum Inhalt

„Alleinerziehende Frauen mit Kindern sind unflexibel.“ „Menschen über 50 werden häufig krank.“ „Türkische Bewerberinnen und Bewerber können nicht gut Deutsch.“ Mit diesen und ähnlichen Vorurteilen haben Bewerber laut Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, während eines Bewerbungsverfahrens häufig zu kämpfen und nicht selten beeinflussen diese auch die Entscheidung über Erfolg oder Misserfolg der Bewerbung. Dabei ist die erste Stufe des Bewerbungsverfahrens auch die diskriminierungsintensivste, wenn nämlich nicht der persönliche Eindruck, sondern allein die schriftlichen Bewerbungsunterlagen über Erfolg oder Misserfolg eines Bewerbers entscheiden. Dieses Problem möchte das anonyme Bewerbungsverfahren lösen, indem es auf die in § 1 AGG genannten Merkmale verzichtet.

Das hiesige Werk befasst sich erstmals umfassend mit den rechtlichen Besonderheiten dieses Verfahrens. Es zeigt Juristen sowie anderen Akteuren die rechtlichen Vor- und Nachteile des anonymen Bewerbungsverfahrens auf und gibt eine Hilfestellung bei der Durchführung des Verfahrens.

Dabei wird dem chronologischen Ablauf eines Bewerbungsverfahrens gefolgt: Zunächst wird untersucht, ob an die Durchführung des anonymen Bewerbungsverfahrens Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft sind. Anschließend wird auf die Gestaltung eines anonymen Bewerberfragebogens eingegangen. Welchen Umfang darf das Bewerbungsformular haben und welche Grenzen sind zu beachten? Darf der Arbeitgeber etwa das Merkmal der Schwerbehinderung anonymisieren oder muss er dieses trotz der Anonymität sogar aktiv erfragen? In einem weiteren Teil beschäftigt sich die Autorin mit möglichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats und erörtert schließlich, wie mit eingehenden Bewerbungen im anonymen Verfahren umzugehen ist. Insbesondere wird darauf eingegangen, ob das anonyme Bewerbungsverfahren als Entlastungsbeweis geeignet ist, die Vermutung aus § 22 AGG zu widerlegen. Abschließend wird untersucht,…

Schlagworte

Diskriminierungsrecht, Bewerbung, Anonym, Anonymisierung, Normierung, Gleichbehandlungsrecht, Arbeitsrecht

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