Bastian Hirsch - Die Anordnungsbefugnis des § 1 VOB/B im Verhältnis zum kommunalen Vertretungsrecht

Eine Untersuchung der kommunalrechtlichen Vorschriften für Verpflichtungserklärungen im Zusammenhang mit den Anordnungsrechten des privaten Baurechts

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Über das Buch

Zum Inhalt

Gemeinden sind häufig Auftraggeber von Bauleistungen. Hierbei sind sie an die Regeln des privaten Baurechts, des allgemeinen Zivilrechts und des Kommunalrechts gebunden. Als öffentlicher Auftraggeber sind die Gemeinden insbesondere zur Anwendung der VOB/B verpflichtet. Die Anordnungsrechte des § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ermöglichen es dem Bauherrn, auch nach Vertragsschluss Änderungen an der Leistung bzw. dem Leistungsumfang anzuordnen. Diese Anordnungen lösen Vergütungsfolgen aus. Insofern stellen Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B Verpflichtungserklärungen dar. Bei der Abgabe von Verpflichtungserklärungen der Gemeinde sind kommunalrechtliche Vorschriften zu beachten. So haben der Bürgermeister bzw. die nach der jeweiligen Gemeindeordnung zuständige Person bestimmte Vorgaben, wie beispielsweise die Schriftform und handschriftliche Unterschrift, zu beachten. Diese Vorgaben gelten nicht für den Sonderfall der „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, die ebenfalls unter Berücksichtigung baurechtlicher Besonderheiten bearbeitet werden.

In der Rechtsprechung und Literatur herrscht Uneinigkeit darüber, ob die kommunalrechtlichen Vorschriften für Verpflichtungserklärungen materielles Vertretungsrecht oder Formvorschriften darstellen. Diese Unterscheidung hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärung und die Rechtsfolgen bei einer Nichtbeachtung bzw. einem Verstoß gegen das Kommunalrecht. Diese Abhandlung zeigt auf, dass es sich bei den Vorschriften für Verpflichtungserklärungen von Gemeinden um Formvorschriften handelt.

Diese Abhandlung stellt die Rechtsnatur der kommunalrechtlichen Vorschriften für Verpflichtungserklärungen und die sich hieraus ergebenden konkreten Rechtsfolgen dar. Es werden hierbei sowohl die Besonderheiten des privaten Baurechts als auch die Widersprüche in der Rechtsprechung dargestellt. Daneben werden die gemeindeinternen Konsequenzen für die jeweils handelnden Personen, von…

Schlagworte

Rechtswissenschaft, Baurecht, Kommunalrecht, Vertragsrecht, Verpflichtungserklärung, Vertretungsrecht, Gemeinde, Bürgermeister, Formvorschrift, Anodnungsbefugnis, Bauleistung, Bausoll, § 1 VOB/B

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Bau- und Vergaberecht
  • ISSN
    1866-8976
  • Band
    20

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