Hauke Käding - Die Argumentation des Bundesgerichtshofs in Mietsachen
Eine rhetorische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Topik für die Methodenlehre
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Über das Buch
Zum Inhalt
Ist das Ende des Deduktionsmodells in der Rechtswissenschaft gekommen? Was ersetzt künftig den juristischen Syllogismus?
Diese und weitere Fragen werden in der Studie diskutiert und beantwortet. Dabei hinterfragt der Autor zunächst den Nutzen des Deduktionsprinzips und stellt klar, mit welchen Schwächen dieses Modell behaftet ist. So vermag das Deduktionsmodell, das von der einen richtigen und aus dem Gesetz ableitbaren Lösung ausgeht, nicht zu erklären, wieso es zu mehreren Ergebnissen bei den Auslegungsmethoden und damit zu durchaus verschiedenen Falllösungen kommen kann. Ebenso offen bleibt, wieso unterschiedliche Urteile der Gerichte im Instanzenweg möglich sind, obwohl sich weder der zugrunde liegende Fall, noch die anzuwendenden Gesetze geändert haben. Eine weitere offene Flanke des Deduktionsprinzips ist die immer umfangreicher werdende richterliche Rechtsfortbildung, die dort ansetzt, wo das Gesetz gerade schweigt und somit dort, wo mangels Gesetzes gar kein Anhaltspunkt für die Deduktion vorhanden ist.
Die Suche nach einem Ersatzmodell für die Deduktion, die erst seit etwa 200 Jahren das maßgebliche Prinzip für die Methodenlehre in Deutschland bereitstellt, führt in die Vergangenheit und zu einem Modell, das von der Antike über das Mittelalter bis hinein in die Neuzeit die methodische Grundlage für die deutsche Jurisprudenz gebildet hat: die Topik.
Die Studie beleuchtet, wieso es damals zum Wechsel zum Deduktionsmodell kam und wieso nun eine Rückbesinnung auf den topisch-rhetorischen Ansatz Sinn macht. Neben dem Nutzen für die Jurisprudenz wird auch ein fachübergreifender und gesellschaftlicher Nutzen der Topik dargestellt und gezeigt, wie wenig die Kritikpunkte gegen die Topik verfangen.
Der Autor widmet sich dabei insbesondere den Fragen, wie sehr die Rechtsprechung auch unter dem Deduktionsmodell der Topik verhaftet geblieben ist und inwieweit eine Hinwendung zur Topik als Systemwechsel oder als methodische…
Schlagworte
Methodenlehre, Topik, Richterliche Argumentation, Enthymem, Deduktion, Syllogismus, Bundesgerichtshof, Rechtswissenschaft, Mietsache, Theodor Viehweg, Aristoteles, Urteilsanalyse, Rhetorik, Mietrecht
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FachdisziplinVerwaltungsrecht & Sozialrecht
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SchriftenreiheStudien zur Rechtswissenschaft
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ISSN1435-6821
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Band428
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