Michaela Wörner-Hofer - Die Auswirkungen des 6. Strafrechtsreformgesetzes auf die erfolgsqualifizierten Delikte

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Untersuchung setzt sich mit der Frage auseinander, ob die mit dem 6. StrRG einhergegangenen Gesetzesänderungen im Bereich der erfolgsqualifizierten Delikte sowie diesen angenäherten „jüngeren“ Deliktstypen mit der Systematik und den gewachsenen Strukturen des StGB vereinbar sind. Im Einzelnen geht es dabei um die Deliktstypen „Erfolgsqualifikation“, „Gefahrenerfolgsqualifikation“, „Delikte mit objektiver Bedingung der Strafbarkeit“, „klassische Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen nach § 11 II“, „erfolgsqualifizierte Regelbeispiele“ und „gefahrerfolgsqualifizierte Regelbeispiele“.

Zunächst werden die vorrangigen Ziele des 6. Strafrechtsreformgesetzes in Form der Strafrahmenharmonisierung durch mehr Transparenz, Flexibilisierung der Gesetzgebungstechnik (Regelbeispiele), Vereinfachung der Terminologien und Verbesserung des Strafrechtsschutzes durch ausschließlich an den Tatbeständen des Besonderen Teils des StGB vorgenommene Änderungen aufgezeigt.

Im 1. Teil wird in einem historischen Überblick die Entwicklung der erfolgsqualifizierten Tatbestände bis zum Inkrafttreten des 6. StrRG unter Heranziehung von Beispielstatbeständen dargestellt. Sodann werden mit § 11 II und § 18 StGB Normen des Allgemeinen Teils des StGB erörtert, von denen sich die Verfasserin generalisierte Hinweise erhofft, welche Kriterien ein Tatbestand erfüllen muss, um überhaupt als erfolgsqualifiziertes Delikt eingestuft werden zu können. Es erfolgen sowohl eine Einzeldarstellung der beiden Generalvorschriften als auch eine vergleichende Gegenüberstellung der Normen.

Unter Bezugnahme auf den Inhalt von § 11 II StGB sowie die hohe Bedeutung für die Rechtspraxis wird hier die grundlegende Frage nach dem Deliktscharakter (Vorsatzdelikt, Fahrlässigkeitsdelikt?) von erfolgsqualifizierten Tatbeständen behandelt. Unter diesem Gesichtspunkt wird untersucht, ob § 11 II zur Klärung der Frage des Deliktscharakters erfolgsqualifizierter Delikte herangezogen werden…

Schlagworte

6. StrRG, Strafrechtsreformgesetz, Erfolgsqualifizierte Delikte, §18StGB, §11IIStGB, Systematik des StGB, Gesetzgebungstechnik, Strafrahmenharmonisierung, Leichtfertigkeitskriterium, Regelbeispiele, Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen, Gefahrenerfolgsqualifikationen, Gefahrenerfolgsqualifizierte Regelbeispiele, Objektive Bedingungen des Strafbarkeit, Erfolgsqualifizierte Regelbeispieltechnik, Körperverletzungserfolgsqualifikationen, Todeserfolgsqualifikationen, Strafrecht, Rechtswissenschaft, Strafrechtsreform

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    124

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