Jan Moeck - Die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen durch zeitbezogene Kapazitätsgrenzen
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Über das Buch
Zum Inhalt
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) wurden viele Regelungskompetenzen im Zusammenhang mit der Honorarverteilung in der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung auf den Bewertungsausschuss übertragen. Damit sollen die Ziele der Honorarreform, das vertragsärztliche Vergütungssystem zu vereinfachen, transparenter zu machen und die Kalkulationssicherheit für die Leistungserbringer zu erhöhen, erreicht werden. Der Bewertungsausschuss ist dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen und hat in verschiedenen Beschlüssen konkrete Vorgaben für die Honorarverteilung ab dem 01.01.2009 gemacht. Für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte gemäß den Kriterien der Bedarfsplanungsrichtlinien, sehen die Beschlüsse die Zuweisung von (Behandlungs-)Zeitkontingenten, die sogenannten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen, vor. Psychotherapeutische Leistungen, die diese Kontingente überschreiten, werden abgestaffelt bzw. gar nicht vergütet.
In der Abhandlung wird der Frage nachgegangen, ob der Bewertungsausschuss ein solches Budgetierungsinstrument zulässigerweise einführen und als verbindliche Vorgabe für die Gesamtvertragspartner regeln durfte. Denn im SGB V sind zeitbezogene Kapazitätsgrenzen nicht vorgesehen. Für die Einführung der Regelleistungsvolumina durch den Bewertungsausschuss findet sich dagegen in § 87b SGB V (idF des GKV-WSG) ausdrücklich eine Rechtsgrundlage. Die Kapazitätsgrenzen sind dagegen eine Erfindung des Bewertungsausschusses.
Da zum Verständnis der Problematik Kenntnisse zur besonderen Situation der Erbringer psychotherapeutischer Leistungen im vertragsärztlichen Versorgungssystem hilfreich sind, werden der Rechtvmäßigkeitsprüfung einige darstellende Ausführungen zur vertragsärztlichen Vergütung, zur Vergütung…
Schlagworte
Vertragsarzt, Vertragsärztliche Vergütung, Psychotherapie, Gesetzliche Krankenversicherung, Honorarreform, Budgetierung, Kapazitätsgrenze, Grundrechte, Honorarverteilungsgerechtigkeit, Bewertungsausschuss, Gesamtvergütung, Psychotherapeutengesetz, Sozialrecht
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