Carsten Veenker - Die Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers

nach §11 Abs. 1 VVG (§14 Abs. 1 VVG-2008) unter besonderer Berücksichtigung der Fälligkeitsregelungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen und des Versicherungsprozesses

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Über das Buch

Zum Inhalt

Die Fälligkeit von Geldleistungen des Versicherers hat im Versicherungsvertragsrecht große praktische Bedeutung, u. a. für den Beginn der Verjährung oder des Verzugs. Nach der Konzeption des Versicherungsvertragsgesetzes werden Versicherungsleistungen mit Beendigung der nötigen Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Leistungsumfangs fällig.

§ 11 Abs. 1 VVG, die zentrale Fälligkeitsvorschrift, bildet insoweit den Kern der Untersuchung. Nach einer Definition der auslegungsbedürftigen Tatbestandsmerkmale arbeitet der Autor heraus, dass neben den Ermittlungen des Versicherers insbesondere auch der Nachweis des Versicherungsfalls und die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers zu den Fälligkeitsvoraussetzungen zählen. Umfassend aufgezeigt wird der in der Praxis bedeutsame Einfluss von behördlichen oder staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren auf die nötigen Erhebungen des Versicherers, ebenso wie die Rechtsfolgen einer Leistungsablehnung durch den Versicherer oder Sanktionen bei Regulierungsverzögerungen. Einen weiteren Schwerpunkt des Werkes bilden die in Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Fälligkeitsklauseln, deren Inhalt und AGB-rechtliche Wirksamkeit eingehend überprüft wird. Schließlich untersucht der Autor die mit der Fälligkeit zusammenhängenden Spezialprobleme des vom Versicherer im Versicherungsprozess gestellten Klageabweisungsantrags. Da dieser Komplex von den Instanzgerichten bislang uneinheitlich und dogmatisch wenig überzeugend behandelt wurde, entwickelt der Autor einen eigenen pragmatischen Lösungsansatz.

Insgesamt stellt der Autor die in Rechtsprechung und Literatur zur Fälligkeit entwickelten Grundsätze und Fallgruppen erstmals in einer umfassenden Monographie zu diesem Thema systematisiert dar. Die kritische Analyse zeigt, dass sich der Eintritt der Fälligkeit nicht verallgemeinern lässt, sondern immer von einer Einzelfallentscheidung abhängt, was gleichwohl in der…

Schlagworte

Fälligkeitsregelungen, Fälligkeit, Geldleistung, Versicherungsrecht, Versicherungsvertrag, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Versicherungsprozess, VVG, VVG-2008, § 11 Abs. 1 VVG, § 14 Abs. 1 VVG-2008, Rechtswissenschaft

  • Fachdisziplin
    Zivilrecht & Arbeitsrecht
  • Schriftenreihe
    Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht
  • ISSN
    1613-2599
  • Band
    19

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