Carsten Kleffmann - Die Güterstandsschaukel
Zivilrechtliche Zulässigkeit und Grenzen
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Über das Buch
Rezension
„[...] Fazit: Der [...] Band über die Güterstandsschaukel von Kleffmann ist ein interessanter Überblick über ein Rechtsgebiet, das in der Judikatur nur am Rande behandelt wird und dessen Bestandskraft und dessen Risiken zudem nicht genau abzuschätzen sind.“
– Ludwig Bergschneider in: Mitteilungen des Bayerischen Notarverein, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern, MittBayNot 5/2018
Zum Inhalt
Ausgangspunkt der Studie stellen zwei Urteile des BGH und des BFH dar, in denen beide Gerichte die Gestaltung des doppelten Güterstandswechsel als grundsätzlich zulässig anerkannt haben. Diese Entscheidungen sind wohl entscheidend dafür verantwortlich, dass in der Folge die Güterstandsschaukel in der Literatur als (zivil- und steuerrechtlich) sicheres Instrument zur steuerfreien Vermögensübertragung zwischen Ehegatten empfohlen wird. Aufgrund dieser allgemeinen Anerkennung der Güterstandsschaukel als ein grundsätzlich zu billigendes güterrechtliches Gestaltungsinstrument wird im Rahmen dieser Studie daher insbesondere auf die Grenzen ehevertraglicher Gestaltungen eingegangen und untersucht, inwiefern in zivilrechtlicher Hinsicht Missbrauchsmöglichkeiten – und damit einhergehend Unsicherheiten im Rahmen der Vertragsgestaltung – bestehen.
Dass weder im Rahmen der Urteilsbegründung des BFH, noch in der Folgezeit eine eingehende Missbrauchskontrolle bei der Güterstandsschaukel durchgeführt worden ist, verwundert. Dies gilt umso mehr, als sich der Verdacht eines Missbrauchs in dem zur Entscheidung vorgelegenen Fall förmlich aufdrängte. Wenngleich in der Literatur mitunter die Möglichkeit einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung quasi präsentiert wird, steht eine gerichtliche Entscheidung nach der des BFH noch immer aus. Auch ist bislang nicht ersichtlich, dass die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Möglichkeiten verschärft auf potentiellen Rechtsmissbrauch achtet.
Auch in zivilrechtlicher Hinsicht fand – soweit ersichtlich – noch keine richterliche Ehevertragskontrolle im Hinblick auf den Missbrauch der Güterstandsschaukel statt, wenngleich die Anknüpfungspunkte sogar vielfältiger sind als in steuerrechtlicher Hinsicht.
Um einen (potentiellen) Rechtsmissbrauch des Instruments der Güterstandsschaukel zu untersuchen, ist es zunächst erforderlich, die Grundsätze der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten…
Schlagworte
Familienrecht, Zugewinnausgleich, Güterstandsschaukel, Güterstandswechsel,Grenzen, Missbrauchskontrolle, Missbrauchsgefahr, Rechtswissenschaft, Zulässigkeit, BGH, BFH,
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheStudien zum Familienrecht
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ISSN1613-0995
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Band56
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