Philipp Reutershan - Die Insolvenz des Lastschriftschuldners im Einzugsermächtigungsverfahren
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Zum Inhalt
Das Einzugsermächtigungsverfahren hat sich in der Vergangenheit zu einem der wichtigsten Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs entwickelt. Diese Bedeutung wurde in den vergangenen Jahren jedoch durch zwei divergierende Urteile des IX. und XI. Zivilsenats vom 25.10.2007 und vom 10.06.2008 gefährdet. Die Urteile betrafen insbesondere den Lastschriftwiderruf im Einzugsermächtigungsverfahren im Fall der Insolvenz des Lastschriftschuldners. Die divergierenden Entscheidungen führten bei allen am Verfahren Beteiligten, bei Insolvenzverwaltern und den Instanzgerichten zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit.
Gegenstand der Urteile war die Frage, ob die Insolvenz des Zahlungsschuldners zu einem weitergehenden Widerspruchsrecht gegen noch nicht genehmigte Lastschriften führt. Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Senat vertrat dabei die Ansicht, ein vorläufiger Insolvenzverwalter sei grundsätzlich berechtigt, nicht genehmigten Lastschriften zu widersprechen, auch wenn keine sachlichen Einwendungen gegen die Lastschrift bestehen. Der für das Bankrecht zuständige XI. Senat führte in seinem Urteil hingegen aus, die Insolvenz des Lastschriftschuldners dürfe zu keinem weitergehenden Widerrufsrecht führen. Die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs haben die Diskussion durch jeweils vom anderen Senat mitgetragene Entscheidungen vom 20.07.2010 in einigen Fragen entschärft. Eine nachhaltige Lösung der aufgeworfenen Probleme haben die Urteile jedoch nicht mit sich gebracht.
Das Werk untersucht die in den Urteilen aufgeworfenen Fragen. Dabei werden insbesondere die dogmatischen Grundlagen des Einzugsermächtigungsverfahrens sowie die Auswirkungen der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen auf noch nicht genehmigte Lastschriften untersucht.
Es wird zudem ein Vorschlag erarbeitet, wie die Praktikabilität des Einzugsermächtigungsverfahrens in Zukunft erhalten werden kann und wie bestehende Unbilligkeiten im Insolvenzfall des Lastschriftschuldners…
Schlagworte
Lastschrift, Einzugsermächtigungsverfahren, Genehmigung, Widerruf, Divergenz, Insolvenzverwalter, Insolvenzrecht, Bankrecht, Insolvenzfestigkeit, Fußstapfentheorie, Lastschriftsabkommen, SEPA-Lastschrift, AGB-Banken, Rechtswissenschaft
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