Friderike Schuster - Die Internetnutzung als Kündigungsgrund
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Zum Inhalt
Während die unerlaubte private Internetnutzung von einem Großteil der Arbeitnehmer als bloße Spielerei oder allenfalls als Kavaliersdelikt empfunden wird, wird sie von der Arbeitgeberseite regelmäßig gegenteilig bewertet. Letztere hat naturgemäß ein großes Interesse daran, die Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel zu kontrollieren, sei es um eine unzulässige Privatnutzung aufzudecken, um – bei einer zulässigen Privatnutzung – einen arbeitszeitlichen oder inhaltlichen Missbrauch zu verhindern oder sei es um die unberechtigte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen unterbinden zu können.
Um herausfinden zu können, ob ein Arbeitnehmer einen großen Teil seiner Arbeitszeit im Internet vergeudet, muss ein Arbeitgeber zunächst nachvollziehen dürfen, zu welchem Zweck, wie lange und auf welchen Seiten der jeweilige Mitarbeiter im Internet gesurft ist. Angesichts der hier hinzukommenden datenschutzrechtlichen Problematik gewinnen die ohnehin schwierigen kündigungsrechtlichen Fragestellungen zusätzlich an Komplexität.
Die Vielzahl der datenschutzrechtlichen Normen und die damit einhergehende Unübersichtlichkeit der für das Arbeitsrecht relevanten Normen macht es einem Arbeitgeber bisweilen nicht einfach, den Überblick zu behalten. Im Rahmen dieser Studie wird deshalb erklärt, welche datenschutzrechtlichen Normen greifen, je nachdem, ob die Internetnutzung zu privaten Zwecken erlaubt oder verboten ist. Auch wird dargestellt, dass sich ein Arbeitgeber – zumindest während eines aktuell stattfindenden Übertragungsvorgangs - sämtlicher Überwachungsmöglichkeiten beraubt, wenn er die private Internetnutzung gestattet oder zumindest duldet. Da dieses Ergebnis für Arbeitgeber unter Umständen zu großen Schwierigkeiten führt, wird entwickelt, wie mit Hilfe von Betriebsvereinbarungen oder individuellen Einwilligungen seitens der einzelnen Arbeitnehmer gearbeitet werden könnte, um sich auch bei der privaten Internetnutzung nicht aller Kontrollmöglichkeiten…
Schlagworte
Kündigungsgrund, Internetnutzung am Arbeitsplatz, Betriebsvereinbarung zur Internetnutzung, Surfen am Arbeitsplatz, Datenschutz, BAG Urteil vom 07.07.2005, BAG Urteil vom 31.05.2007, TKG, TMG, Arbeitsrecht, Rechtswissenschaft, Internet
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FachdisziplinZivilrecht & Arbeitsrecht
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SchriftenreiheSchriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse
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ISSN1435-6848
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Band120
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