Julia Bödeker - Die kartellrechtliche Bewertung von Softwareüberlassungsverträgen

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Über das Buch

Zum Inhalt

Kartell- und Immaterialgüterrecht stehen naturgemäß in einem Spannungsverhältnis. Dies resultiert daraus, dass das Urheberrecht dem Schöpfer ein Ausschließlichkeitsrecht verleiht, das andere von der Nutzung des Werks ausschließt. Grundsätzlich erscheint eine solche Regelung volkswirtschaftlich notwendig, um die Innovationsbereitschaft aufrecht zu erhalten. Dies mag auch unbedenklich erscheinen, solange der Schutzrechtsinhaber über keine marktstarke Position verfügt. Sobald seine Stellung jedoch mit wirtschaftlicher Macht verbunden ist, kann die alleinige Verfügungsbefugnis zu Wettbewerbsbeschränkungen führen, die durch das europäische Kartellrecht vermieden werden sollen. Erschwert wird die Lösung dieses Spannungsverhältnisses dadurch, dass das anzuwendende Wettbewerbsrecht auf dem EG-Vertrag beruht, während das Urheberrecht von nationalen Gesetzgebern normiert wird. Reglementierende Eingriffe werden somit schnell zu einer Übertretung der Gesetzgebungskompetenz.

Die Erläuterung dieses Problemkreises wird hier am Immaterialgut Software dargestellt. Software ist in den vergangenen Jahren zu dem Schlüsselprodukt des Informationszeitalters geworden. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist so immens, dass die Lösung dieses Spannungsverhältnisses unumgänglich erscheint. Die Verfasserin untersucht die Problemstellung sowie die zugrundeliegenden Rechtsmaterien und die Herangehensweise der europäischen Wettbewerbspolitik. Aufbauend auf diesen Grundlagen wird ein Lösungsansatz entwickelt, der die Beurteilung der einschlägigen Fallgestaltungen erleichtern soll. Im Anschluss wird dieser auf die typischen Nutzungsbeschränkungen in Softwareüberlassungsverträgen angewandt und eine kritische Würdigung der momentanen Rechtslage vorgenommen. [...]

Schlagworte

Europäisches Kartellrecht, Urheberrecht, Softwareüberlassung, Spezifischer Gegenstand, Nutzungsbeschränkung, VO 772/2004, Rechtswissenschaft

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