Jörg Schädlich - Die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht (§ 15a Abs. 1 InsO)

Die Manifestation der Insolvenzreife als Voraussetzung eines eingeschränkt-objektiven Sorgfaltspflichtmaßstabes bei der fahrlässigen Insolvenzantragspflichtverletzung

118,80 €
118,80 €
inkl. MwSt.
zzgl. Versandkosten

Lieferzeit max. 3 Tage *

Die Menge muss 1 oder mehr sein

Lieferung & Versand

  • Warensendung ab 500 g
    0,00 €
    Lieferzeit max. 3 Tage

Über das Buch

Zum Inhalt

Die bis 2008 in Einzelgesetzen rechtsformspezifisch geregelte Insolvenzantragspflicht ist mit § 15a Abs. 1 InsO durch das MoMiG in der Insolvenzordnung rechtsformneutral geregelt worden. Das Problem der subjektiven Voraussetzungen der Insolvenzantragspflicht ist nach wie vor ungelöst.

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die Kenntnis des Vertretungsorganmitglieds vom objektiven Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung (Insolvenzreife) bzw. bestimmter Umstände, die zwingend auf den Eintritt der Insolvenzreife schließen lassen, Tatbestandsvoraussetzung des § 15a Abs. 1 InsO ist. Diese Fragestellung hat große Bedeutung für die Schadensersatzhaftung der Vertretungsorganmitglieder und prägt die Krisenberatung insolventer Unternehmen. Sie bringt den Geschäftsleiter in erhebliche Zielkonflikte, weil einerseits eine verfrühte Insolvenzantragsstellung zu Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft, eine verspätete Insolvenzantragsstellung andererseits zu Ansprüchen insbesondere der Gesellschaftsgläubiger führen kann.

Aufgrund der unklaren Rechtslage lassen sich die an die Mitglieder des Vertretungsorgans haftungsbeschränkter Gesellschaften im Vorfeld einer möglichen Insolvenz gestellten Handlungsanforderungen nicht präzise umschreiben.

Fällt der Eintritt der Insolvenzantragspflicht notwendig mit dem Beginn der Dreiwochenfrist zusammen? Können die Rechtsfolgen der Pflichtverletzung an einen früheren Zeitpunkt anknüpfen als an den Beginn der Dreiwochenfrist? Beginnen Dreiwochenfrist oder Insolvenzantragspflicht erst mit Kenntnis des Antragspflichtigen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung oder genügt bloße Erkennbarkeit? Ist zwischen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu differenzieren?

Muss zwischen Auszahlungsverbot und allgemeiner Antragspflicht unterschieden werden? Gibt es Unterschiede nach einzelnen Gesellschaftsformen? Hat § 15a Abs. 1 InsO strafrechtlich andere Voraussetzungen als…

Schlagworte

Geschäftsführerhaftung, Insolvenzantragspflicht, Insolvenzverschleppung, Insolvenzreife, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Gesellschaftsrecht, Aktienrecht, Sorgfaltspflicht, Fahrlässigkeit, § 15 a Abs. 1 InsO, Auszahlungsverbot, Insolvenzantragspflichtverletzung, Insolvenzrecht

  • Autor*in
    Jörg Schädlich
  • Seiten
    442
  • Jahr
    Hamburg 2012
  • ISBN
    978-3-8300-6726-9
  • Fachdisziplin
    Wirtschaftsrecht & Handelsrecht
  • Schriftenreihe
    Insolvenzrecht in Forschung und Praxis (Hrsg.: Prof. Dr. Christian Heinrich)
  • ISSN
    1613-6748
  • Band
    70
  • Fachbereich
    Jura

Lieferzeit

(*) Die Lieferzeit beträgt innerhalb Deutschlands üblicherweise 2 bis 3 Werktage ab Zahlungseingang. Bei Bestellungen an Wochenenden und Feiertagen verzögert sich die Auslieferung entsprechend.