Tobias König - Die Organisation des Öffentlichen Personennahverkehrs in Nordrhein-Westfalen
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Über das Buch
Zum Inhalt
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist für einen Großteil der Bevölkerung nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Er wird u. a. von Pendlerinnen und Pendlern für den Weg von und zur Arbeitsstelle, von Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten für die Fahrten zur Schule bzw. Universität genutzt. Daneben lassen sich mit dem ÖPNV Urlaubsreisen und Freizeitgestaltung umsetzen. Damit ist der ÖPNV ein wichtiger Teil zur Sicherung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen und sozialen Leben.
Trotz dieser tatsächlichen Bedeutung des ÖPNV wurde dessen rechtlicher Rahmen bislang nur partiell rechtswissenschaftlich untersucht. Dies gilt auch für die Rechtslage des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Es fehlt insoweit an einer geschlossenen Darstellung, welche den Rechtsrahmen umfassend darstellt. Erschwerend kommt hinzu, dass das Recht des ÖPNV sich nicht ausschließlich aus dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) ergibt. Vielmehr sind insoweit ergänzend europa-, bundes- und landesrechtliche Gesetze einschlägig, um den Rechtsrahmen zu erfassen. Insbesondere gehören hierzu neben der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (VO 1370/2007), deutsches Verfassungs- und Vergaberecht, das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie auf landesrechtlicher Ebene die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW). Der rechtliche Rahmen des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen stellt mithin einen Querschnitt aus unterschiedlichen Rechtsquellen dar. Ziel ist es daher, den Rechtsrahmen des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen zu…
Schlagworte
Öffentlicher Personennahverkehr, ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr, SPNV, ÖPNVG NRW, Zweckverband NWL, Zweckverband go.Rheinland, Öffentliches Recht, Verkehrsrecht, Nordrhein-Westfalen
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