Wolfgang Schild - Die Reine Rechtslehre Kelsens

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Über das Buch

Zum Inhalt

In zwölf Beiträgen aus den Jahren 1971 bis 1997 wird die Reine Rechtslehre von Hans Kelsen (1881–1973) kritisch aufgearbeitet.

Dabei wird durch genaue Lektüre der einschlägigen Texte gezeigt, dass Kelsen mit einem am Neukantianismus orientierten Ansatz für seine Rechtstheorie begonnen hat, die dann in eine Ausrichtung am philosophischen Positivismus mündete. Beiden „Systemen“ der Reinen Rechtslehre ist der Mangel gemeinsam, keinen in der praktischen Vernunft und der Freiheit gegründeten Rechtsbegriff – der auch die Rechtswissenschaft zu einer praktisch-vernünftigen Disziplin („Jurisprudenz“) machen könnte – zur Grundlage zu nehmen.

Kelsens eigentliche Konsequenz ist der Verzicht auf eine inhaltliche Darstellung des Rechts, die als Interpretation – in gleicher Weise an den zu entfaltenden freiheitlichen Rechtsbegriff gebunden – den in der Verfassung und den Gesetzen positivierten Rechtsgedanken weiterdenken und – stets verbunden mit (möglicher) Kritik – konkretisieren kann und muss.

Am Beispiel der Ausführungen Kelsens zu strafrecht(swissenschaft)lichen Themen wird diese Konsequenz verdeutlicht. [...]

Schlagworte

Reine Rechtslehre, Hans Kelsen, Adolf J. Merkl, Rechtstheorie, Rechtswissenschaft, Grundlagen, Strafrechtsdogmatik, Christian Morgenstern, Neukantianismus

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Studien zur Rechtswissenschaft
  • ISSN
    1435-6821
  • Band
    459

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