Thomas Netz - Die Strafbarkeit ausländischer terroristischer Vereinigungen

Straf- und verfassungsrechtliche Probleme des §129b StGB unter Berücksichtigung der Änderungen im Vereinigungsstrafrecht (§§129, 129a StGB)

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Über das Buch

Zum Inhalt

Folgend auf die Anschläge vom 11. September 2001 wurde ein Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union im Juni 2002 erlassen, der Ansätze einer Definition von terroristischen Taten enthält und für diese Taten eine Strafverfolgung in den EU-Mitgliedsstaaten verlangt. Auf dieser Grundlage wurde in Deutschland § 129a StGB, eine zentrale Vorschrift des Vereinigungsstrafrechts, umfassend reformiert. Nach alter Rechtslage bedurfte es für das Vorliegen einer terroristischen Vereinigung keiner „terroristischen Elemente“ wie z.B. einer Einschüchterung. Die Neufassung setzt nun eine „terroristische Tatbestimmung“ und eine besondere „Schädigungseignung“ der geplanten Tat voraus.

Gleichzeitig wurde eine befürchtete Strafbarkeitslücke in Deutschland geschlossen, da ausländische terroristische Vereinigungen bisher nur dann der deutschen Strafverfolgung unterlagen, wenn sie zumindest eine inländische Teilorganisation unterhielten. Ein neuer § 129b wurde in das Strafgesetzbuch eingefügt, der die Anwendung des Vereinigungsstrafrechts durch einen Verweis auf die §§ 129 und 129a StGB auf ausländische kriminelle und terroristische Vereinigungen erstreckt.

Durch diese Gesetzesänderungen sind eine Vielzahl von Auslegungsfragen entstanden. Insbesondere stellt sich die Frage der Vereinbarkeit der §§ 129a, b StGB mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot und dem Gewaltenteilungsprinzip.

Der Autor geht zunächst auf die Schwierigkeiten bei der Definition des Begriffs „Terrorismus“ ein und stellt bisher gebräuchliche Definitionsansätze dar.

Anschließend stellt er die Änderungen in dem jeweiligen europarechtlichen Kontext dar und erläutert eingehend das Gesetzgebungsverfahren und die dabei geäußerte Kritik an den Änderungen. Des Weiteren werden umfassend die Änderungen in § 129a StGB untersucht und kommentiert.

Sodann unterzieht der Autor die Vorschrift des § 129b StGB einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Insbesondere die…

Schlagworte

Terrorismus, Terroristische Vereinigung, Ausländische terroristische Vereinigung, Bestimmtheitsgebot, Strafverfolgungsermächtigung, Vereinigungsstrafrecht, EU-Rahmenbeschluss, 34. Strafrechtsänderungsgesetz, § 129a StGB, 11. September 2001, Vereinigungsstrafrecht, Rechtswissenschaft, Sicherheitsrisiken, Terrorbekämpfung

  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    135

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