Laura J. Görgens - Die Strafbarkeit des Arztes im Rahmen des pharmakologischen Neuroenhancements

Die Optimierung des Menschen

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Über das Buch

Zum Inhalt

In der heutigen Zeit ist es nicht mehr nur möglich, übermenschliche sportliche Leistungen zu erzielen, Körperteile nahezu beliebig zu verändern oder ganz neu zu formen, sondern darüber hinaus auch diese Funktionen des menschlichen Gehirns mittels pharmakologischer Substanzen gezielt zu optimieren.

Dieses Phänomen des sogenannten Neuroenhancements ist in den vergangenen Jahren weltweit zu einem brisanten Thema geworden und vor allem bei denjenigen Personengruppen stark verbreitet, die unter einem erhöhten Stress, Erfolgs- und Zeitdruck stehen. Wurden traditionelle Leistungssteigerungen noch ausschließlich oder zumindest primär vom Handeln der Betroffenen bestimmt, so ist zunehmend die Mitwirkung Dritter möglich und erforderlich, vorliegend diejenige von Ärzten oder Pharmazeuten.

Damit wird auch strafrechtlichen Regulierungen ein erhebliches Feld eröffnet, denn die Grenzziehung zwischen gesellschaftlich akzeptierter Selbstoptimierung einerseits, dem Schutze des Betroffenen vor sich selbst oder der Sicherung von Interessen Dritter anderseits, wirft nicht nur medizinische, sondern vor allem auch ethische und hieran anknüpfend rechtliche Fragen auf. Aus diesem Grund bedarf es einer rechtlichen Klarstellung, ab wann einem derartigen Enhancement im Kontext des Arzt-Patienten-Verhältnisses gegebenenfalls auch mit dem schärfsten staatlichen Instrument, dem Strafrecht, entgegenzutreten ist.

Kernziel dieser Untersuchung ist es deshalb, die Strafbarkeit des Arztes im Rahmen des pharmakologischen Neuroenhancements fachlich aufzuarbeiten und dabei die Frage zu klären, inwieweit sich der behandelnde Arzt bei der Verabreichung bzw. Verschreibung von Psychopharmaka zur Optimierung der Gehirnleistung gegenüber dem gesunden Patienten zu verantworten hat. Zudem wird erörtert, welche Bedingungen an eine wirksame Einwilligung des Patienten geknüpft werden müssen, um möglicherweise eine strafbefreiende Wirkung zugunsten des Arztes zu…

Schlagworte

Neuroenhancement, Körperverletzung, Einwilligung, Rechtswidrigkeit, Psychopharmaka, Betäubungsmittel, Strafrecht, Medizinrecht, Patientenwille, Arzt, Selbstoptimierung, Arzt-Patient-Beziehung, Medizinethik, Gehirnleistung

  • Fachdisziplin
    Verwaltungsrecht & Sozialrecht
  • Schriftenreihe
    Medizinrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1861-1508
  • Band
    70

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