Kathleen Bornmann - Die Struktur der strafprozessualen Beschwerde

insbesondere im Hinblick auf die Anfechtung von Zwangsmaßnahmen

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Über das Buch

Zum Inhalt

Wird die Beschwerde für begründet erachtet, so erlässt das Beschwerdegericht nach § 309 Abs. 2 stopp zugleich die in der Sache erforderliche Entscheidung. Rechtsprechung und Literatur folgerten aus dem Wortlaut dieser Vorschrift lange Zeit einheitlich, dass das Beschwerdegericht grundsätzlich eine eigene Sachentscheidung zu treffen habe.

Die neuere Rechtsprechung scheint nun, einen anderen Weg einzuschlagen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts dient die Entscheidung des Beschwerdegerichts beispielsweise nicht nur dem Auffinden der richtigen verfahrensbeendenden Entscheidung, sondern stellt auch ein wirksames und effektives Rechtsschutzmittel gegen tief greifende Grundrechtseingriffe dar. Die durch die Beschwerde vermittelte Rechtsschutzgarantie könne es dabei erfordern, dass das Beschwerdegericht – trotz Möglichkeit – den Erlass einer eigenen Entscheidung in der Sache unterlasse und lediglich eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung vornehme und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit feststelle. Auch im Bereich der Anfechtung von Haftentscheidungen während der laufenden Hauptverhandlung könne das Gericht nach Ansicht der Rechtsprechung nur eine "eingeschränkte Überprüfung" vornehmen.

In der Kommentarliteratur wird bereits von einem Spannungsverhältnis zwischen dem Prinzip der notwendigen Sachentscheidung und der insoweit zurückhaltenderen Praxis der Beschwerdegerichte gesprochen.

Die Verfasserin widmet sich daher der Erforschung der Grundstruktur der strafprozessualen Beschwerde. Denn erst wenn diese erkennbar ist, kann beurteilt werden, ob das Beschwerdegericht tatsächlich prinzipiell eine eigene Sachentscheidung zu treffen hat und ob die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Grundsatz in einem Spannungsverhältnis steht.

Ausgangspunkt der Untersuchung ist die strukturelle Klassifizierung der anderen ordentlichen Rechtsmittel: der Berufung und der Revision. Dadurch wird die Basis für…

Schlagworte

Strafprozessuale Beschwerde, Anfechtung, Entscheidungsfindungsprozess, Berufung, Revision, Anfechtung von Haftentscheidungen, Allgemeine Sachrüge, Verfahrensrüge, Darstellungsrüge, Mündliche Verhandlung, Anfechtungsgegenstand, Sachentscheidungskompetenz, Wiederholungscharakter, Überprüfungscharakter, Laufende Sachentscheidung, Verfahrensbeendende Sachentscheidung, Aufhebung, Zurückweisung, Gesetzesverletzung, Überprüfung, Ermittlungsverfahren, Ermittlungsrichter, Zwangsmaßnahmen, Grundrechtseingriffe, Vorbeugende Zwangsmaßnahmen, Erkenntnisgrundlage, Entscheidungskompetenz, Ausnahmekompetenzen, Repressive Zwangsmaßnahmen, Hauptverfahren, Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung, Beschwerdegericht, Strafrecht, Rechtswissenschaft

  • Autor*in
    Kathleen Bornmann
  • Seiten
    284
  • Jahr
    Hamburg 2008
  • ISBN
    978-3-8300-3258-8
  • Fachdisziplin
    Strafrecht & Kriminologie
  • Schriftenreihe
    Strafrecht in Forschung und Praxis
  • ISSN
    1615-8148
  • Band
    125
  • Fachbereich
    Jura

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